CO2-Flottenregulierung für leichte Nutzfahrzeuge: Zielpfad und Fristen

Stand: 11. September 2026

Die CO2-Flottenregulierung verpflichtet Fahrzeughersteller, den durchschnittlichen CO2-Ausstoß ihrer in der EU neu zugelassenen Fahrzeuge über die Zeit zu senken. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2019/631, verschärft durch die Verordnung (EU) 2023/851. Referenzjahr ist 2021 auf Basis des WLTP-Messverfahrens.

Zielpfad für leichte Nutzfahrzeuge

2025: −15 % gegenüber 2021

2030: −50 % gegenüber 2021

2035: −100 % gegenüber 2021

Flexibilisierung 2025 bis 2027

Mit der Verordnung (EU) 2025/1214 wird die Zielerfüllung für die Jahre 2025 bis 2027 als Dreijahresdurchschnitt bewertet statt jahresweise. Die Ziele für 2030 und 2035 bleiben unverändert.

Was das für Flottenbetreiber bedeutet

Die Regulierung richtet sich an Hersteller, nicht an Betreiber. Ihre Wirkung auf Betreiber ist mittelbar: Sie bestimmt, welche Fahrzeuge angeboten werden, zu welchen Konditionen und mit welcher Priorität. Ab 2035 dürfen in der EU keine neuen leichten Nutzfahrzeuge mit CO2-Ausstoß mehr zugelassen werden. Für Flotten mit üblicher Haltedauer von fünf bis acht Jahren bedeutet das: Die letzten Dieselfahrzeuge, die heute beschafft werden, laufen bis in die Übergangsphase hinein.

Bezug zu HEERO Motors

HEERO Motors entwickelt ausschließlich batterieelektrische Fahrzeuge.

Fragen und Antworten

Ab wann dürfen keine Diesel-Transporter mehr verkauft werden?

Ab 2035 gilt für neu zugelassene leichte Nutzfahrzeuge in der EU ein Reduktionsziel von 100 Prozent gegenüber 2021.

Betrifft die CO2-Flottenregulierung meinen Fuhrpark?

Nicht unmittelbar. Die Regulierung richtet sich an Hersteller. Sie wirkt sich über Angebot, Preise und Verfügbarkeit auf Flotten aus.

Quellen und Stand

Verordnung (EU) 2019/631. Verordnung (EU) 2023/851. Verordnung (EU) 2025/1214. Umweltbundesamt. Erstellt 11.09.2026. Aktualisiert 11.09.2026. Geprüft 11.09.2026.