Kommunaler Fuhrpark

Als Kommune einen Beitrag zur Luftreinhaltung durch Umrüstung der Dienstfahrzeuge leisten.

Kommunale Flotten zukunftssicher machen: Mit 80 % Förderung zur Luftreinhaltung beitragen

09.02.2025

Minutes

Federico De Ponte

Experte für Beratung bei Auctoa

22.05.2025

10

Minuten

Jan Schreiter

Wirtschaftlichkeits-Profi

Ihre Kommune steht vor der Herausforderung, die Fahrzeugflotte nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig die Kosten im Griff zu behalten. Die Zeit drängt, denn hohe Förderungen für die Umrüstung von Dienstfahrzeugen laufen bald aus. Erfahren Sie, wie Sie mit einem pragmatischen Ansatz nicht nur die Luftqualität verbessern, sondern auch langfristig wirtschaftlicher agieren.

Das Thema kurz und kompakt

Kommunen müssen aufgrund der Clean Vehicles Directive (CVD) und des deutschen SaubFahrzeugBeschG bis 2025 feste Quoten für saubere Fahrzeuge erfüllen.

Eine Diesel-to-Electric-Umrüstung (DTE) ist eine anerkannte Erfüllungsoption, die bestehende Spezialaufbauten erhält und Ressourcen schont.

Die entscheidende Förderfrist für 80 % Zuschuss auf die Umrüstung und 40 % auf Ladeinfrastruktur endet am 31. August 2025.

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Der regulatorische Rahmen: Warum jetzt gehandelt werden muss

Die gesetzlichen Anforderungen an kommunale Fuhrparks haben sich deutlich verschärft. Das Gesetz über die Beschaffung sauberer straßengebundener Fahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG), die deutsche Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive, schreibt seit August 2021 verbindliche Mindestquoten für emissionsarme und -freie Fahrzeuge bei öffentlichen Ausschreibungen vor. Für leichte Nutzfahrzeuge liegt die Quote bei 38,5 Prozent, für Lkw bei 10 Prozent und für Busse sogar bei 45 Prozent. Ab 2026 steigen diese Quoten weiter an.

Diese Vorgaben zielen direkt darauf ab, die Luftqualität in urbanen Räumen zu verbessern, wo die Stickstoffdioxid-Belastung oft noch über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) liegt. Die Umrüstung bestehender Fahrzeuge, auch als Diesel-to-Electric-Umrüstung (DTE) bekannt, wird dabei explizit als Erfüllungsoption anerkannt. Das bedeutet, Sie müssen Ihre bewährten Spezialfahrzeuge nicht ersetzen, sondern können sie zukunftssicher machen und so einen direkten Beitrag für eine Smart City leisten. Die entscheidende Frist für die Inanspruchnahme der höchsten Fördersätze von 80 Prozent endet jedoch am 31. August 2025.

Wirtschaftlichkeit im Fokus: Total Cost of Ownership (TCO) optimieren

Die Entscheidung für Elektromobilität ist nicht nur eine ökologische, sondern auch eine ökonomische. Hier kommt die Total Cost of Ownership (TCO) ins Spiel – eine Kennzahl, die alle anfallenden Kosten über die gesamte Lebensdauer eines Fahrzeugs berücksichtigt. Dazu zählen Anschaffung, Wartung, Versicherung, Steuern und Energiekosten. Studien zeigen, dass batterieelektrische Nutzfahrzeuge bereits heute oder in naher Zukunft einen Kostenvorteil gegenüber Dieselfahrzeugen aufweisen.

Besonders bei der Umrüstung wird dieser Vorteil deutlich, da die teuren Spezialaufbauten Ihrer Fahrzeuge erhalten bleiben. Eine Diesel-to-Electric-Umrüstung (DTE) ist der Prozess, bei dem der Verbrennungsmotor und der Tank eines bestehenden Fahrzeugs durch einen Elektromotor und ein Batteriesystem ersetzt werden. Dies schont nicht nur Ihr Budget, sondern auch wertvolle Ressourcen. Anstatt ein voll funktionsfähiges Fahrzeug zu verschrotten, wird es modernisiert – ein klares Bekenntnis zur emissionsfreien Zukunft Ihres Bauhofs und ein Paradebeispiel für die im Kreislaufwirtschaftsgesetz geforderte Ressourcenschonung.

Ihr 4-Punkte-Aktionsplan zur fristgerechten Förderung

Der Weg zur Förderung und Umrüstung Ihrer Flotte ist mit der richtigen Vorbereitung unkompliziert. Handeln Sie jetzt, um die Frist am 31. August 2025 nicht zu verpassen. Hier ist Ihre Checkliste für den Erfolg:

  1. Fahrzeugbestand analysieren: Identifizieren Sie die Dieselfahrzeuge in Ihrem Fuhrpark, die sich für eine Umrüstung eignen. Besonders Mercedes-Benz Sprinter mit kostenintensiven Aufbauten bieten ein enormes Potenzial.

  2. Fördermöglichkeiten prüfen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Kommune antragsberechtigt ist. Die aktuelle Förderrichtlinie des BMDV unterstützt kommunale Betriebe mit einer Quote von 80 Prozent für die Fahrzeugumrüstung und 40 Prozent für die Ladeinfrastruktur.

  3. Wirtschaftlichkeit berechnen: Führen Sie eine TCO-Analyse durch, um den langfristigen Kostenvorteil der Umrüstung gegenüber einem Neukauf oder dem Weiterbetrieb mit Diesel zu quantifizieren. Berücksichtigen Sie dabei die Einsparungen bei Energie, Wartung und Steuern.

  4. Antrag fristgerecht einreichen: Sammeln Sie alle notwendigen Unterlagen und reichen Sie Ihren Förderantrag weit vor dem Stichtag am 31. August 2025 ein. Eine frühzeitige Planung sichert Ihnen die Mittel für eine nachhaltige Flottenmodernisierung.

Dieser strukturierte Prozess stellt sicher, dass Sie alle Vorteile der aktuellen Förderung für E-Transporter nutzen können.

Praxistaugliche Technologie: Reichweite und Leistung für den kommunalen Einsatz

Die Bedenken hinsichtlich der Praxistauglichkeit von E-Nutzfahrzeugen sind weitgehend unbegründet. Moderne umgerüstete Fahrzeuge bieten Reichweiten und Ladeleistungen, die den Anforderungen des kommunalen Alltags mehr als gerecht werden. Ein HEERO DTE-Sprinter erreicht beispielsweise eine Reichweite von bis zu 425 Kilometern. Für den Transport von Personen im Schul- oder Bürgerbusverkehr bietet der HEERO Tourer eine Reichweite von bis zu 400 Kilometern.

Die technischen Daten sind auf die Bedürfnisse öffentlicher Betriebe zugeschnitten:

  • Hohe Reichweiten: Der HEERO eTransporter schafft bis zu 500 Kilometer, kommunale Pritschenwagen bis zu 400 Kilometer.

  • Leistungsstarke Batterien: Standardmäßig kommt eine Batterie mit 110 kWh Brutto- bzw. 96 kWh Nettokapazität zum Einsatz, was eine zuverlässige Energieversorgung sicherstellt.

  • Schnelles Laden: Mit einer DC-Ladeleistung von bis zu 135 kW (Standard) oder sogar 165 kW (Mittelniederflur-Bus) sind die Fahrzeuge schnell wieder einsatzbereit. Eine Ladung auf 80 Prozent dauert oft nur rund 30 Minuten.

  • Spezialisierte Lösungen: Selbst für den ÖPNV gibt es mit dem Mittelniederflur-Bus (bis 300 km Reichweite) und dem Heckniederflur-Bus (bis 300 km Reichweite) passende Angebote.

Diese Leistungsdaten garantieren, dass Ihre umgerüsteten Dienstfahrzeuge ihre Aufgaben ohne Kompromisse erfüllen. Die Umstellung sichert somit nicht nur die Einhaltung von Umweltzonen, sondern auch die volle operative Leistungsfähigkeit Ihrer Flotte.

Aufbau der Ladeinfrastruktur: Mit 40 Prozent Förderung zum eigenen Ladenetz

Eine erfolgreiche Flottenelektrifizierung steht und fällt mit einer zuverlässigen Ladeinfrastruktur. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur koordiniert den deutschlandweiten Ausbau, um den Markthochlauf von E-Nutzfahrzeugen zu unterstützen. Für Kommunen ist der Aufbau von nicht-öffentlichen Ladepunkten auf dem eigenen Betriebshof die effizienteste Lösung. Hier können Fahrzeuge über Nacht oder während der Standzeiten geladen werden.

Die gute Nachricht ist, dass Sie auch hier nicht allein gelassen werden. Die aktuelle Förderrichtlinie sieht eine Förderquote von 40 Prozent für die Errichtung der notwendigen Ladeinfrastruktur vor. Dies reduziert die Investitionskosten erheblich und beschleunigt die Amortisation. Die Planung sollte den zukünftigen Bedarf berücksichtigen und skalierbar sein, um mit einer wachsenden E-Flotte Schritt zu halten. Eine durchdachte Ladeinfrastruktur ist der Schlüssel, um die Vorteile der Elektromobilität voll auszuschöpfen und Ihre umgerüsteten Transporter für Nullemissionszonen optimal zu nutzen.

Fazit

Indem Sie sich für eine Diesel-to-Electric-Umrüstung entscheiden, leisten Sie nicht nur einen Beitrag zur Luftreinhaltung, sondern handeln auch im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Dieses Gesetz fordert die Schonung natürlicher Ressourcen und priorisiert die Wiederverwendung und das Recycling vor der reinen Entsorgung. Die Umrüstung eines Fahrzeugs ist die höchste Form der Wiederverwendung: Der Fahrzeugrahmen, das Fahrwerk und vor allem der teure Spezialaufbau werden weitergenutzt.

Dieser Ansatz vermeidet die Produktion eines komplett neuen Fahrzeugs und spart damit Tausende Tonnen CO₂ und Rohstoffe ein. Sie reduzieren den Abfall und verlängern den Lebenszyklus Ihrer Investitionen. Damit positionieren Sie Ihre Kommune als Vorreiterin in Sachen Nachhaltigkeit und verantwortungsvollem Wirtschaften. Die Entscheidung für eine DTE-Lösung ist somit ein starkes Signal, das weit über die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten hinausgeht und einen echten Mehrwert für Umwelt und Gesellschaft schafft.

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FAQ

Welche Fahrzeuge können umgerüstet werden?

Grundsätzlich eignen sich viele leichte Nutzfahrzeuge für eine Diesel-to-Electric-Umrüstung. HEERO hat sich auf die Elektrifizierung von Mercedes-Benz Sprinter-Modellen spezialisiert, da diese eine sehr gute Basis für langlebige und leistungsfähige E-Nutzfahrzeuge darstellen, insbesondere solche mit Spezialaufbauten.



Was bedeutet Total Cost of Ownership (TCO)?

Die Total Cost of Ownership (TCO) oder Gesamtbetriebskosten umfassen alle Kosten, die während der gesamten Nutzungsdauer eines Fahrzeugs anfallen. Dazu gehören nicht nur der Kaufpreis, sondern auch laufende Kosten für Energie (Strom/Diesel), Wartung, Reparaturen, Versicherung, Steuern und der Wertverlust. E-Fahrzeuge haben oft eine günstigere TCO als Diesel.



Wie lange dauert eine Diesel-to-Electric-Umrüstung?

Der reine Umrüstungsprozess eines Fahrzeugs ist technologisch standardisiert und kann innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Wichtig ist jedoch die frühzeitige Planung inklusive Förderantragstellung, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.



Zählt ein umgerüstetes Fahrzeug zur Erfüllung der Beschaffungsquoten?

Ja, das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) erkennt nachgerüstete Fahrzeuge explizit als 'saubere Fahrzeuge' an. Sie können somit vollständig auf die Erfüllung der gesetzlichen Mindestquoten angerechnet werden.



Welche Ladeleistung wird für kommunale Nutzfahrzeuge benötigt?

Für den Betriebshof eignen sich AC-Ladestationen (bis 22 kW) für das Laden über Nacht. Für schnelles Zwischenladen während des Arbeitstages sind DC-Schnellladestationen mit 50 kW oder mehr ideal. HEERO-Fahrzeuge unterstützen DC-Laden mit bis zu 165 kW, was die Standzeiten minimiert.



Was passiert, wenn die Förderfrist am 31. August 2025 verpasst wird?

Nach dem 31. August 2025 ist die Inanspruchnahme der aktuellen, sehr hohen Förderprogramme mit 80 % Zuschuss nicht mehr gesichert. Ob es neue Programme geben wird und wie hoch deren Förderquoten ausfallen, ist ungewiss. Daher ist schnelles Handeln zur Sicherung der jetzigen Konditionen essenziell.



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