4,25 Tonnen mit Führerschein Klasse B: Regelung und Fristen

Stand: 11. September 2026

Alternativ angetriebene Nutzfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 4.250 Kilogramm dürfen unter bestimmten Bedingungen mit der Fahrerlaubnisklasse B geführt werden. Die Regelung trägt dem Mehrgewicht von Batterie, Brennstoffzelle oder Gasspeicher Rechnung. Ohne sie würde das Antriebsmehrgewicht eines elektrischen Nutzfahrzeugs entweder die Nutzlast oder die Fahrerlaubnisklasse verändern.

Stand in Deutschland

In Deutschland besteht die Regelung national bereits. Bedingungen sind: Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren, Verwendung ausschließlich im Güterverkehr, kein Anhängerbetrieb und Beschränkung auf Inlandsfahrten. Erfasst sind Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, darunter batterieelektrische Fahrzeuge, Wasserstoff- und Erdgasfahrzeuge.

Neuregelung auf europäischer Ebene

Die Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein wurde am 5. November 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie erweitert die Fahrerlaubnisklasse B europaweit auf alternativ angetriebene Fahrzeuge bis 4.250 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse. Die Erweiterung gilt grenzüberschreitend, für Güter- und Personenverkehr und erlaubt Anhängerkombinationen bis 5.000 Kilogramm; für den Anhängerbetrieb ist eine Zusatzschulung vorgesehen. Voraussetzung bleibt eine Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren. Die Regelung gilt rückwirkend für bestehende Fahrerlaubnisse; ein Umtausch des Führerscheins ist nicht erforderlich. Das Anwendungsdatum ist der 26. November 2027; die nationale Umsetzung erfolgt ein Jahr zuvor.

Was das für Flotten bedeutet

Ab dem Anwendungsdatum entfällt der wesentliche Nachteil der 4,25-Tonnen-Klasse: die Beschränkung auf Inlandsfahrten und auf den Güterverkehr. Für Betreiber mit grenzüberschreitenden Touren wird die Klasse damit erstmals uneingeschränkt nutzbar. Praktisch heißt das: Ein elektrisches Fahrgestell mit 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse kann rund 750 Kilogramm mehr Gesamtmasse tragen als ein 3,5-Tonnen-Fahrzeug, ohne dass das Fahrpersonal eine andere Fahrerlaubnis benötigt.

Bezug zu HEERO Motors

Die neue Generation der Marke HEERO wird für beide Gewichtsklassen ausgelegt, 3,5 und 4,25 Tonnen. Die Auslegung auf 4,25 Tonnen ist die Antwort auf das Grundproblem elektrischer Nutzfahrzeuge: Batteriegewicht geht zulasten der Nutzlast.

Fragen und Antworten

Darf ich mit Führerschein Klasse B einen 4,25-Tonner fahren?

Ja, wenn das Fahrzeug alternativ angetrieben wird und die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besteht. In Deutschland gilt die Regelung national bereits, derzeit beschränkt auf Güterverkehr ohne Anhänger und auf Inlandsfahrten.

Ab wann gilt die 4,25-Tonnen-Regel EU-weit?

Die Richtlinie (EU) 2025/2205 wurde am 5. November 2025 veröffentlicht; das Anwendungsdatum ist der 26. November 2027.

Brauche ich eine Zusatzschulung für 4,25 Tonnen?

Für das Fahrzeug selbst nicht. Für den Anhängerbetrieb im Rahmen der neuen EU-Regelung ist eine Zusatzschulung vorgesehen.

Muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Nein. Die Regelung gilt rückwirkend für bestehende Fahrerlaubnisse.

Gilt die Regelung auch für Personenbeförderung?

Nach der neuen EU-Richtlinie ja. Die derzeitige deutsche Regelung ist auf den Güterverkehr beschränkt.

Quellen und Stand

Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein, Amtsblatt der EU vom 05.11.2025. Fahrerlaubnis-Verordnung. Erstellt 11.09.2026. Aktualisiert 11.09.2026. Geprüft 11.09.2026.