Breaking News: 80% Förderung 2025 für HEERO eMinibusse

Das Bundesministerium für Verkehr unterstützt mit einem neuen Förderaufruf vom 07. Juli 2025 auch die Beschaffung von HEERO Mittelniederflur eMinibussen (M3 Klasse A) für Verkehrsunternehmen in Deutschland.

Obwohl Sie bei uns über den Anschaffungspreis überrascht sein werden, bietet sich doch eine hilfreiche Unterstützung beim Umstieg auf eMobilität im ÖPNV. Den maximalen Fördersatz von bis zu 360.000 € Zuschuss pro Neufahrzeug werden Sie also sicher nicht beanspruchen müssen - das versprechen wir Ihnen schon heute. Die besten Chancen für Sie auf den Förderungs-Zug aufspringen zu können sind also gegeben.

Lesen Sie im folgenden das HEERO-Update oder wollen Sie das HEERO-Whitepaper zur Minibus-Förderung „Förderaufruf 2025 – E‑Busse“ bekommen?

Senden wir Ihnen bei Interesse zu - kurze Nachricht genügt > Whitepaper anfragen

Nachhaltige Mittelniederflur-Linienbusse

Mit über 300 km Reichweite und 137 kWh Batteriekapazität wird Ihr Linienverkehr mit HEERO eMinibussen emissionsfrei und dabei auch wirtschaftlicher.

Förderaufruf „Alternative Antriebe von Bussen“

  • Bis zu 80% Förderung der Mehrkosten gegenüber Dieselbussen
  • Auf den Netto-Listenpreis pro HEERO Mittelniederflur-Bus
  • Volle 80% Förderung der Diesel-to-Electric Umrüstung (HEERO D2E Conversion)

Wichtige Termine

  • Skizzen-Einreichung bis 31. August 2025 über easy-Online
  • Online-Seminar am 15. Juli 2025, 14–15 Uhr: Jetzt kostenfrei anmelden!

Weiterführende Infos

U P D A T E -  nach NOW GmbH Online-Seminar vom 15.07. 2025 - U P D A T E

80 % Zuschuss für HEERO eMinibusse: Vierter BMV-Förderaufruf 2025 erklärt

Bestätigt: Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) unterstützt 2025 erneut die Beschaffung batterie-elektrischer Busse mit Förderquoten von bis zu 80%. Wir waren beim Onlline-Seminar dabei, um Ihnen berichten zu können, wie Sie von der neuen Förderrunde profitieren und was bei der Antragstellung zu beachten ist.

Key Takeaways

●    Neuer Förderaufruf 2025: Der Bund hat die 4. Runde der E-Bus-Förderung gestartet, um weitere Elektrobusse auf die Straße zu bringen. Projekt-Skizzen können bis zum 31. August 2025 eingereicht werden.

●     80 % Zuschuss: Gefördert werden batterieelektrische Busse (inkl. elektrischer Klein- und Midibusse wie dem HEERO eMinibus) mit bis zu 80 % der Mehrkosten gegenüber Diesel - erstmals auch Umrüstungen von Diesel- auf Elektroantrieb (Diesel-to-Electro | HEERO D2EConversion).

●     Infrastrukturinklusive: Ladeinfrastruktur und Werkstattumbauten für E-Busse werden ebenfalls bezuschusst (i.d.R. 40 % der Kosten), sodass nicht nur die Fahrzeuge, sondern das gesamte Systemförderfähig ist.

●     Wettbewerbliches Verfahren: Die Mittelvergabe erfolgt nach Qualitätskriterien - CO₂-Einsparung, Einsatzkonzept und Elektrifizierungsquote zählen zu den Auswahlmaßstäben. Unternehmen sollten eine schlüssige Gesamtskizze einreichen. Rund 1,2 Mrd. €stehen insgesamt bereit.

●     Bewährtes Programm: Bundesweit haben bereits über 250 Verkehrsunternehmen von der Förderung profitiert – rund 3.500 E-Busse sind bewilligt, über 1.000 davon schon im Einsatz. Das Programm ist zentral, um das Ziel zu erreichen, dass bis 2030 jeder zweite Bus elektrisch fährt.

Hintergrund: Klimaziele und Bedarf an E-Bussen

Die Umstellung auf emissionsfreie Busse ist ein Schlüssel für klimafreundliche Mobilität in Städten. Noch Ende 2024 fuhren in Deutschland erst etwa 3.375 E-Busse – das entspricht gut 10 % der Stadtbusflotte, sodass großer Nachholbedarf besteht.

Die Bundesregierung hat daher das Ziel ausgegeben, bis 2030 jeden zweiten Stadtbus elektrisch fahren zu lassen. Auch auf EU-Ebene steigt der Druck: Die Clean Vehicles Directive schreibt vor, dass ab 2026 65 % aller neu beschafften ÖPNV-Busse „sauber“ sein müssen, davon mindestens 32,5 % vollständig emissionsfrei (Zero-Emission).

Um diese Vorgaben zu erfüllen und die beschleunigte Markteinführung von Elektrobussen zu fördern, unterstützt das BMDV seit 2021 den Kauf von Elektrofahrzeugen im ÖPNV finanziell. Nach drei erfolgreich abgeschlossenen Aufrufen (2021–2023) läuft nun der vierte Förderaufruf 2025 für E-Busse an.

Dieses Förderprogramm ist ein Meilenstein: Bereits über 1.000 batterieelektrische Busse sind dank BMV-Zuschüssen in Betrieb. Gemeinsam vermeiden sie rund 830.000 Tonnen CO₂ über ihre Lebensdauer. Insgesamt wurden seit 2021 rund 3.500 E-Busse bewilligt, verteilt auf etwa 250 kommunale und private Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland.

Die bisherigen Projekte zeigen, wie die Förderung Investitionshürdenabbaut. Von großen Städten wie Berlin - wo die BVG dank Bundesförderung ihre E-Bus-Flotte bis 2025 auf über 400 Fahrzeuge verdoppeln kann - bis zu kleineren Städten (z.B. Konstanz, das bis 2025 die Hälfte seiner Busflotte elektrifizieren will) profitieren Betreiber von den Zuschüssen. Das Marktangebot an Elektrobussen wächst und die Preise sinken für alle, die jetzt umsteigen.

Mit dem 4. Förderaufruf 2025 stellt das Verkehrsministerium nun weitere Mittel bereit, um diesen Trend zu verstetigen und noch mehr batterieelektrische Busse - inklusive Mini- und Midibusse - auf die Straße zu bringen.

Für Anbieterinnovativer Lösungen wie den HEERO eMinibus bedeutet dies, dass bis zu 80 % des Investitionsaufwands durch Fördermittel gedeckt werden können - ein entscheidender Anreiz, die Flotte zeitnah zu elektrifizieren.

Förderprogramm 2025: Konditionen und Fördergegenstand

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt stehen batterie-elektrische Busse im Personenverkehr - von Standard- und Gelenkbussen (M3-Klasse) bis zu Kleinbussen(M2-Klasse) für ÖPNV, Shuttle oder Werkverkehre.

Neu in 2025 ist, dass neben der Neubeschaffung auch die Umrüstung bestehender Dieselbusse auf Elektroantrieb förderfähig ist. Dies eröffnet Betreibern die Möglichkeit, vorhandene Fahrzeuge - beispielsweise Diesel-Heckniederflur-Minibusse - per Retrofit in HEERO eMinibusse zu verwandeln, statt sie außer Dienst zu stellen.

Voraussetzung ist, dass die Umrüstung wirtschaftlich sinnvoll ist (günstiger als eine Neuanschaffung oder mangels Neufahrzeug-Option) und anerkannte Qualitätsstandards erfüllt werden (das Verkehrsministerium empfiehlt die Einhaltung definierter Mindeststandards für Umrüstungen).

Neben den Fahrzeugen selbst wird auch die Infrastruktur zur Betriebsaufnahme der E-Busse gefördert. Dazu zählen insbesondere Ladeeinrichtungen auf dem Betriebshof (z.B. Depot-Schnelllader) sowie erforderliche Werkstatt-Upgrades (z.B. Hochvoltausrüstung für die Wartung). Öffentlich nicht zugängliche Ladeinfrastruktur ist förderfähig, da sie direkt dem Betrieb der Busflotte dient.

Tipp: Die benötigten Ladepunkte und Umbauten sollten in der Projektskizze realistisch dimensioniert und begründet werden (Anzahl der Busse, Ladeleistung, Depotlayout etc.), um im Wettbewerbsverfahren zu punkten.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Bund übernimmt 80 % der Investitions-Mehrausgaben eines E-Busses im Vergleich zu einem Dieselbus gleicher Größe/Ausstattung. Diese Förderquote gilt für batterieelektrische Busse und entspricht dem EU-beihilferechtlich zulässigen Höchstsatz für klimafreundliche Antriebe.

Für Umrüstungen ist die Preisdifferenz zum Diesel-Antriebsstrang nicht relevant. Die Förderung beträgt 80 % der Umrüstungskosten. Hier können insbesondere bei Minibussen sehr wirtschaftliche Lösungen entstehen. Die Investition einer HEERO D2E Umrüstung kann gefördert im besten Fall mit nur € 16.000,- zu Buche schlagen.

Die zugehörige Lade- und Werkstattinfrastruktur wird mit pauschal 40 % der Ausgaben bezuschusst. So können z.B. Ladegeräte, Trafostationen oder Spezialwerkzeug beinahe zur Hälfte vom Bund finanziert werden.

Gut zu wissen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten auf beide Quoten ggf. einen Bonus von +10 bis 20 %, sofern das Vorhaben sonst nicht durchführbar wäre. Ein kleines Unternehmen könnte also im Idealfall bis zu 60 % der Elektro-Mehrkosten gefördert bekommen. Ob dieser KMU-Bonus greift, muss im Antrag begründet und mit der EU-Definition für KMU abgeglichen werden (siehe KMU-Checkliste im Antragspaket).

Rechtliche Grundlagen:

Alle diese Bedingungen beruhen auf der Förderrichtlinie „Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021, die bis Ende 2025 gültig ist. Das Programm ist technologieoffen formuliert, doch in diesem Artikel liegt der Fokus ausschließlich auf batterie-elektrischen Bussen (H2 und andere Treibstoffe werden hier nicht betrachtet).

Die Fördermittelstammen teils aus dem Klimafonds des Bundes und teils aus EU-Mitteln (NextGenerationEU Aufbau- und Resilienzfazilität, DARP), welche kofinanziert bereitgestellt werden. nsgesamt stehen für das Bus-Förderprogramm rund 1,2 Milliarden € zur Verfügung - genug, um tausende Fahrzeuge und die nötige Infrastruktur zu unterstützen. Nicht verbrauchte Mittel aus vorigen Aufrufen fließen in diese Runde ein, vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025.

Antragstellung: So bekommen Sie die Förderung

Skizzenverfahren in zwei Stufen

Die Antragstellungerfolgt zunächst nicht als vollständiger Antrag, sondern als Projektskizze. Bis 31.08.2025 müssen interessierte Unternehmen eine Skizze ihres Vorhabens online einreichen.

Diese Skizze umfasst alle wesentlichen Daten: geplante Zahl und Typen der E-Busse (bzw. Umrüstungen), Zeitplan der Beschaffung, geplante Ladeinfrastruktur, geschätzte Gesamtkosten sowie die erwartete CO₂-Einsparung und Elektrifizierungsquote der Flotte.

Wichtig: Pro Unternehmen sollte grundsätzlich nur eine Skizze eingereicht werden, welche das Gesamtvorhaben bündelt (Ausnahme: getrennte Skizzen, falls neben E-Bussen auch Gasbusse gefördert werden sollen, was wir hier jedoch nicht betrachten).

Aufgabenträger (Aufgabenkreise ÖPNV), die gerade Linienbündel ausschreiben, können im Übrigen ebenfalls Skizzen einreichen - die Förderung ist nicht auf Verkehrsbetriebe beschränkt.

Einreichungsportal:

Die Skizzeneinreichung läuft ausschließlich elektronisch über das Bundesportal „easy-Online“. Hierfür wählt man nach dem Login das entsprechende Förderprogramm aus und füllt ein Online-Formular aus.

Zusätzlich sind Anlagen hochzuladen, die der Projektträger vorgibt: eine Vorlage für die Vorhabenbeschreibung (DOCX-Dokument) sowie eine Excel-Kalkulation der förderfähigen Kosten. Beide Dokumente stellt der Projektträger Jülich (PtJ) bereit (Links am Ende des Beitrags). Man findet sie zusammen mit einer Checkliste auf der PtJ-Webseite zum Förderaufruf zum Download. Es empfiehlt sich, diese Checkliste Punkt für Punkt abzuarbeiten, um keine Angabe zu vergessen.

Tipp: Angebote von Herstellern (Preisschätzungen) für Busse und Ladegeräte müssen der Skizze noch nicht beiliegen - grobe Kostenansätze genügen zunächst, detaillierte Nachweise folgen erst im Vollantrag. Dennoch sollten die Zahlen realistisch und plausibel sein.

TAN-Verfahren – komplett digital einreichen:

Ist die Skizze im Portal ausgefüllt und wurden alle Anlagen angehängt, kann man sie online abschicken. Eine Besonderheit von easy-Online ist das TAN-Verfahren zur rechtsgültigen Einreichung. Die zeichnungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführung oder Behördenleitung) bekommt dabei per E-Mail einen TAN-Codezugesendet, den sie im Portal eingibt, um die Einreichung digital zu unterschreiben. Dadurch entfällt der früher übliche Ausdruck mit händischer Unterschrift vollständig. Das Verfahren ist papierlos und beschleunigt.

Falls nicht der/die Unterzeichnungsberechtigte selbst den Antrag im Portal ausfüllt (sondern z.B. ein Sachbearbeiter oder externer Dienstleister), kann der TAN trotzdem genutzt werden: In dem Fall ist allerdings eine Vollmacht der unterschriftsberechtigten Person nötig, die als PDF mit hochgeladen wird. Achten Sie also frühzeitig darauf, intern zu klären, wer den TAN beantragt und einlöst, um Verzögerungen bei der Deadline zu vermeiden.

Wettbewerbliches Auswahlverfahren:

Nach dem Stichtag 31. August werden alle eingereichten Skizzen vom Projektträger und der NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, vom BMV beauftragt) fachlich geprüft. Die Förderung erfolgt nicht nach dem Windhund-Prinzip, sondern nach Qualitätskriterien im Vergleich aller Projekte.

Entscheidend sind insbesondere: das CO₂-Einsparpotenzial des Vorhabens (abhängig von Fahrleistung und Strommix), der Einsatzkontext (z.B. Stadtbus, Überland, Schülerverkehr - und ob der Betriebshof eventuell in einer Umweltzone liegt), sowie die Elektrifizierungsquote bzw. das Ambitionsniveau (wie groß der Anteil der E-Busse an der Gesamtflotte nach Umsetzung wäre).

Auch der beantragte Förderbedarf spielt eine Rolle. Projekte, die mit weniger Zuschuss pro Tonne CO₂ auskommen, könnten einen Vorteil haben.

Auf Basis dieser Kriterien wird eine Prioritätenliste erstellt. In der Regel erhalten im Herbst 2025 die am besten bewerteten Skizzen eine vorläufige Förderzusage und werden aufgefordert, einen formellen Vollantrag auszuarbeiten. Die endgültigen Förderbescheide (Bewilligungen) können erst erteilt werden, wenn der Bundeshaushalt 2025 beschlossen und in Kraft ist (voraussichtlich Herbst/Winter 2025 laut BMV).

Vom Skizzen- zum Vollantrag:

Wurde Ihre Projektskizze positiv beschieden, heißt es: Glückwunsch, Sie haben die erste Hürde genommen! Nun müssen Sie zeitnah (oft innerhalb weniger Wochen) den ausführlichen Antrag stellen. Dafür stellt PtJ Ihnen das sogenannte Skizzen-Projektblatt bereit. Dieses wird automatisch aus Ihrer Online-Skizze generiert, sobald Sie die Skizze final einreichen.

Im Vollantrag sind dann verbindliche Angebote für Busse und Infrastruktur vorzulegen und ggf. weitere Detailfragen zu klären. Beachten Sie, dass je Projektpartner ein separater Antrag nötig ist: Wenn z.B. ein Busbetrieb die Fahrzeuge beschafft, die Stadt aber die Ladeinfrastruktur baut, müssen in der Antragsphase zwei Zuwendungsanträge gestellt werden (in der Skizzenphase konnte das aber gemeinsam dargestellt werden). Der Projektträger wird hierzu genaue Hinweise geben.

Nach der Bewilligung:

Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, können Sie Ihre Beschaffungen offiziell starten (vorher gilt ein Ausgabenvorbehalt). Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 2,5 Jahren ab Bewilligung, um die Fahrzeuge zu bestellen, zu liefern und in Betrieb zu nehmen.

Alle geförderten Busse müssen für eine gewisse Zweckbindungsfrist im Verkehr verbleiben (typisch sind mindestens 5 Jahre im Linienbetrieb, um die Förderung zu rechtfertigen - genaue Fristen stehen im Bescheid).

Nach Projektabschluss müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen, bestehend aus einem zahlenmäßigen Nachweis (Kostenbelege, Rechnungen) und einem Sachbericht über die Umsetzung. Erst nach Prüfung dieses Nachweises wird die endgültige Höhe der Zuwendung festgesetzt und ein Schlussbescheid erteilt.

Planen Sie also etwas Ressourcen für die Abrechnung und Berichtlegung ein. Auch werden die geförderten Unternehmen gebeten, an einer Begleitforschung mitzuwirken - etwa indem sie Verbrauchsdaten und Betriebserfahrungen der E-Busse melden. Diese Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung des Programms ein.

FAQ: Häufige Fragen zur E-Bus Förderung

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Antragsberechtigt sind alle Betreiber von Busflotten im Personenverkehr, egal ob kommunal oder privat. Dazu zählen z.B. Stadtwerke, kommunale Verkehrsunternehmen, ÖPNV-Aufgabenträger (Landkreise, Verkehrsverbünde) ebenso wie private Busunternehmen (etwa im Reise-, Schüler- oder Werksverkehr).

Selbst natürliche Personen, die im Personenverkehr gewerblich tätig sind (Einzelunternehmer), können grundsätzlich Förderung beantragen. Wichtig ist, dass der Antragsteller zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte in Deutschland hat.

Auch Kooperationsprojekte sind möglich, allerdings sollte pro Unternehmen nur eine Projektskizze eingereicht werden, um Doppelanträge zu vermeiden.

 

Welche Fahrzeuge und Maßnahmen sind förderfähig?

Förderfähig sind batterie-elektrische Busse (einschließlich Batterie-Oberleitungsbusse) sowie die Umrüstung von bestehenden Diesel-Bussen zu Elektro-Antrieb. Nicht nur Standard-Linienbusse profitieren, sondern auch Klein- und Midibusse, sofern sie im Personenverkehr eingesetzt werden (M2/M3-Fahrzeuge).

Außerdem wird die notwendige Ladeinfrastruktur (Ladestationen, Trafo, Verkabelung) und Werkstattinfrastruktur (z.B. Diagnosetools, Schulungen) gefördert.

Nicht förderfähig sind Dieselfahrzeuge oder konventionelle Infrastruktur. (Hinweis: Der Förderaufruf umfasst zwar auch Brennstoffzellen- und Biomethan-Busse, doch diese werden hier nicht betrachtet - wir fokussieren auf Elektrobusse mit Batterie.)

 

Wie hoch ist die Förderung pro Fahrzeug?

Bis zu 80 % der Mehrkosten eines E-Busses gegenüber einem Dieselbus übernimmt der Bund als Zuschuss. Diese sogenannte Förderquote gilt für batteriebetriebene Busse (und Brennstoffzellenbusse) einheitlich.

Volle 80 % Unterstützung (ohne Referenzpreis-Betrachtung eines Diesel-Pendants) sind ausschließlich bei Umrüstung, also der HEERO D2E Conversion möglich.

Für die Lade-/Werkstattinfrastruktur liegt die Quote bei 40 % der Ausgaben. Kleine Unternehmen können einen Bonus von 20 % auf diese Quoten erhalten (mittlere 10 %). Den KMU-Status muss man anhand der EU-Kriterien belegen (Mitarbeiterzahl, Umsatz/Bilanzsumme).

 

Wie und bis wann stelle ich den Antrag?

Erste Stufe ist die Projektskizze, einzureichen bis spätestens 31. August 2025 über das Online-Portal easy-Online. Auf der Plattform wählt man „Bundesministerium für Verkehr“ als Behörde und daraufhin das Programm „Busse mit alternativen Antrieben“ aus und füllt das elektronische Formular aus.

Zusätzlich lädt man im Laufe des Antrags alle vorgeschriebenen Anlagen hoch (Projektbeschreibung, Kostenaufstellung etc. / Vorlagen stellt der Projektträger PtJ zur Verfügung).

Ist alles fertig, sendet man die Skizze online ab und bestätigt sie digital per TAN-Code. Dazu erhält die unterschriftsberechtigte Person einen Code per E-Mail und gibt ihn im Portal ein - ein Ausdruck ist nicht nötig. Nach erfolgreicher Einreichung erzeugt easy-Online ein PDF der Projektskizze mit allen Angaben, das man herunterladen und aufbewahren sollte.

 

Müssen der Skizze schon Angebote oder Nachweisebeigefügt werden?

Nein. In der Skizzenphase reichen Kostenschätzungen und Konzeptbeschreibungen aus. Konkrete Angebote oder Preisnachweise (z.B. Herstellerangebote für Busse/Ladegeräte) müssen erst mit dem Vollantrag eingereicht werden. Gleiches gilt für detaillierte Nachweise zur Infrastruktur - grobe Planungswerte genügen zunächst.

Allerdings sollten die Kalkulationen realistisch sein und man sollte erläutern, wie sie zustande kommen. Die passenden HEERO eMinibus Preise für Ihr geplantes Fahrzeug erhalten Sie direkt von HEERO Motors. So untermauern Sie die Plausibilität Ihres Antrags durch ein bereits vorliegendes Angebot.

 

Kann ich Bundesförderung mit Landesmitteln kombinieren?

Ja, unter Auflagen. Wichtig ist, dass die Summe aller Förderungen für die E-Bus-Mehrkosten nicht über die genannten Förderquoten hinausgeht. Speziell zweckgebundene E-Bus-Zuschüsse (etwa aus einem Landesprogramm) werden von der Bundesförderung abgezogen, damit maximal 80% der Mehrkosten gefördert bleiben.

Ausnahme: Falls eine andere Förderung technologieoffen ist und auch Dieselbusse in gleicher Höhe gefördert hätte, dann betrifft sie praktisch den Diesel-Anteil und muss nicht abgezogen werden. Beispiel: Ein Bundesland fördert jeden neuen Bus mit 50.000 €, egal ob Diesel oder E-Bus - dann kann man diese 50.000 € zusätzlich zum Bundeszuschuss nutzen. Gibt das Land jedoch 100.000 € nur für E-Busse, würden diese auf die 80%-Bundesförderung angerechnet (d.h. der Bund zahlt entsprechend weniger). Eine Doppelförderung desselben Kostenanteils ist also ausgeschlossen.

 

Wie lange habe ich Zeit, die Fahrzeuge zu beschaffen?

Nach Bewilligung des Antrags ist das Projekt in der Regel so ausgelegt, dass innerhalb von ca. 2½ Jahren alle geförderten Busse beschafft und in Betrieb genommen, sowie die Infrastruktur aufgebaut werden.

Die genaue Umsetzungsfrist steht im Zuwendungsbescheid. Verlängerungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das heißt, wenn Sie z.B. Ende 2025 den Bescheid erhalten, sollten bis Mitte/Ende 2028 alle Fahrzeuge fahren.

Diese Frist ist auch mit Blick auf die EU-Kofinanzierung relevant - Mittel aus dem Aufbauplan müssen bis 2026/27 abfließen. Wir planen mit Ihnen deswegen realistisch Ihre Aufträge. Bitte nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit uns auf.

 

Welche Nachweispflichten bestehen nach der Förderung?

Nach Abschluss des Projekts (d.h. nachdem alle geförderten Busse geliefert und mindestens in Betrieb genommen sind) müssen Sie einen Verwendungsnachweis beim Projektträger einreichen. Dieser besteht aus einem wirtschaftlichen Nachweis (alle Rechnungen und Zahlungen für die geförderten Kostenpositionen) und einem Sachbericht über den Projektverlauf.

Der Sachberichtenthält u.a. die tatsächlich beschafften Stückzahlen, Betriebserfahrungen und die erzielte CO₂-Minderung. Auf Basis des geprüften Nachweises erstellt der Projektträger PtJ den Schlussbescheid, der die endgültige Höhe der Zuwendung festsetzt. Erst damit ist das Förderverfahren abgeschlossen.

Wichtig: Eventuell nicht benötigte Mittel (wenn etwas günstiger wurde als geplant) werden dann anteilig gekürzt, umgekehrt können Mehrkosten nicht nachgefordert werden - halten Sie also Budgets ein. Zudem verpflichtet die Förderung üblicherweise dazu, die geförderten Busse für eine gewisse Zweckbindungsdauer (oft 5 bis 6Jahre) im öffentlichen Personennahverkehr einzusetzen. Ein vorzeitiger Verkauf oder anderweitige Nutzung wäre nur mit Zustimmung des Fördergebers möglich, sonst droht eine Rückzahlung.

Weiterführende Links

●    BMV‑Pressemitteilung „Schnieder startet neuen Bus‑Förderaufruf“ (07.07.2025)

●    Förderportal easy‑Online

●    Projektträger Jülich - Programmseite „Busse mit alternativen Antrieben“

●    PtJ ‑ FAQ zur Busbeschaffung

●    Aufruf 07/2025 (PDF, 4. Förderaufruf)

●    Novellierte Förderrichtlinie (PDF, 26.06.2024)

●    NOW GmbH - Info & Ansprechpartner

●    Artikel „Mehr Elektrobusse im ÖPNV“ (Bundesministerium für Verkehr)

●    HEERO Motors Website

●     Whitepaper „Förderaufruf 2025 – E‑Busse“ (Senden wir Ihnen bei Interesse zu > Whitepaper anfragen)