Deutschland: 70 % Förderung für HEERO eMinibusse rückblickend

Dominik Ashkar, CEO HEERO Motors vor HEERO Minibus

Deutschland: 70 % Förderung für HEERO eMinibusse rückblickend

08.07.2025

20

Minutes

Max Knirsch

Produktexperte

08.07.2025

20

Minuten

Max Knirsch, Produktexperte bei HEERO Motors

Max Knirsch

Max Knirsch

Produktexperte

Lesen Sie im folgenden das HEERO-Update oder fordern Sie das HEERO-Whitepaper zur Minibus-Förderung „Förderaufruf 2025 E‑Busse“ an.

Das Thema kurz und kompakt

Förderaufruf „Alternative Antriebe von Bussen“: bis zu 70 % Förderung der Mehrkosten gegenüber Dieselbussen, auch bei Diesel-to-Electric Umrüstung; abgelaufen am 21. Juli 2026.

Wichtige Termine: Die Skizzen-Einreichung über easy-Online endete am 31. August 2025.

Nachhaltige Mittelniederflur-Linienbusse: Mit über 300 km Reichweite und 137 kWh Batteriekapazität wird Ihr Linienverkehr mit HEERO eMinibussen lokal emissionsfrei und dabei auch wirtschaftlicher.

Das Bundesministerium für Verkehr unterstützte mit dem Förderaufruf vom 07. Juli 2025 auch die Beschaffung von HEERO Mittelniederflur eMinibussen (M3 Klasse A) für Verkehrsunternehmen in Deutschland.

Der Aufruf bot eine hilfreiche Unterstützung beim Umstieg auf eMobilität im ÖPNV. Preise nennen wir hier bewusst nicht: Ausstattung, Batteriegröße und Einsatzprofil bestimmen die Kalkulation, und jedes Projekt wird gemeinsam mit dem Kunden gerechnet – Maßstab ist die Total Cost of Ownership über den Lebenszyklus. Der Aufruf ist abgeschlossen; welche Förderung derzeit offen ist, klären wir im Einzelfall.

Alle gesammelten Infos senden wir Ihnen bei Interesse auch gerne als Whitepaper zu - kurze Nachricht genügt > Whitepaper anfragen.

Vierter BMV-Förderaufruf 2025 kurz erklärt

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMV) hat die Beschaffung batterie-elektrischer Busse über die Busförderrichtlinie unterstützt. Wir waren beim Onlline-Seminar dabei, um Ihnen berichten zu können, wie die Förderrunden aufgebaut waren und was bei der Antragstellung galt.

  • Förderaufrufe im Rückblick: Der Bund hat mehrere Runden der E-Bus-Förderung aufgelegt, um weitere Elektrobusse auf die Straße zu bringen. Der jüngste Aufruf lief vom 26. Mai bis zum 21. Juli 2026 und ist abgelaufen.



  • Zuschussquoten: Gefördert wurden batterieelektrische Busse (inkl. elektrischer Klein- und Midibusse wie dem HEERO eMinibus) mit bis zu 70 % der Mehrkosten gegenüber Diesel bei niedrigem Elektrifizierungsgrad, sonst 55 % - ausdrücklich auch Umrüstungen von Diesel- auf Elektroantrieb (Diesel-to-Electro | HEERO D2EConversion).



  • Infrastrukturinklusive: Ladeinfrastruktur und Werkstattumbauten für E-Busse wurden ebenfalls bezuschusst (i.d.R. 40 % der Kosten), sodass nicht nur die Fahrzeuge, sondern das gesamte Systemförderfähig war.



  • Wettbewerbliches Verfahren: Die Mittelvergabe erfolgte nach Qualitätskriterien - CO₂-Einsparung, Einsatzkonzept und Elektrifizierungsquote zählten zu den Auswahlmaßstäben. Unternehmen mussten eine schlüssige Gesamtskizze einreichen. Rund 500 Mio. Euro standen im Aufruf 2026 insgesamt bereit.



  • Bewährtes Programm: Bundesweit haben bereits über 250 Verkehrsunternehmen von der Förderung profitiert – rund 3.500 E-Busse sind bewilligt, über 1.000 davon schon im Einsatz. Das Programm war zentral für das Ziel, dass bis 2030 jeder zweite Bus elektrisch fährt.

Hintergrund: Klimaziele und Bedarf an E-Bussen

Die Umstellung auf lokal emissionsfreie Busse ist ein Schlüssel für klimafreundliche Mobilität in Städten. Noch Ende 2024 fuhren in Deutschland erst etwa 3.375 E-Busse – das entspricht gut 10 % der Stadtbusflotte, sodass großer Nachholbedarf besteht.

Die Bundesregierung hat daher das Ziel ausgegeben, bis 2030 jeden zweiten Stadtbus elektrisch fahren zu lassen. Auch auf EU-Ebene steigt der Druck: Die Clean Vehicles Directive schreibt vor, dass ab 2026 65 % aller neu beschafften ÖPNV-Busse „sauber“ sein müssen, davon mindestens 32,5 % vollständig emissionsfrei (Zero-Emission).

Um diese Vorgaben zu erfüllen und die beschleunigte Markteinführung von Elektrobussen zu fördern, unterstützte das BMDV seit 2021 den Kauf von Elektrofahrzeugen im ÖPNV finanziell. Nach drei erfolgreich abgeschlossenen Aufrufen (2021–2023) lief der vierte Förderaufruf 2025 für E-Busse an.

Dieses Förderprogramm ist ein Meilenstein: Bereits über 1.000 batterieelektrische Busse sind dank BMV-Zuschüssen in Betrieb. Gemeinsam vermeiden sie rund 830.000 Tonnen CO₂ über ihre Lebensdauer. Insgesamt wurden seit 2021 rund 3.500 E-Busse bewilligt, verteilt auf etwa 250 kommunale und private Verkehrsunternehmen in ganz Deutschland.

Die bisherigen Projekte zeigen, wie die Förderung Investitionshürdenabbaut. Von großen Städten wie Berlin - wo die BVG dank Bundesförderung ihre E-Bus-Flotte bis 2025 auf über 400 Fahrzeuge verdoppeln konnte - bis zu kleineren Städten (z.B. Konstanz, das bis 2025 die Hälfte seiner Busflotte elektrifizieren wollte) profitierten Betreiber von den Zuschüssen. Das Marktangebot an Elektrobussen wächst und die Preise sinken für alle, die jetzt umsteigen.

Mit dem 4. Förderaufruf 2025 stellte das Verkehrsministerium weitere Mittel bereit, um diesen Trend zu verstetigen und noch mehr batterieelektrische Busse - inklusive Mini- und Midibusse - auf die Straße zu bringen.

Für Anbieterinnovativer Lösungen wie den HEERO eMinibus bedeutete dies, dass ein erheblicher Teil des Investitionsaufwands durch Fördermittel gedeckt werden konnte - ein entscheidender Anreiz, die Flotte zeitnah zu elektrifizieren.

Förderprogramm 2025: Konditionen und Fördergegenstand

Was wurde gefördert?

Im Mittelpunkt standen batterie-elektrische Busse im Personenverkehr - von Standard- und Gelenkbussen (M3-Klasse) bis zu Kleinbussen (M2-Klasse) für ÖPNV, Shuttle oder Werkverkehre.

Neu in 2025 war, dass neben der Neubeschaffung auch die Umrüstung bestehender Dieselbusse auf Elektroantrieb förderfähig war. Dies eröffnete Betreibern die Möglichkeit, vorhandene Fahrzeuge - beispielsweise Diesel-Heckniederflur-Minibusse - per Retrofit in HEERO eMinibusse zu verwandeln, statt sie außer Dienst zu stellen.

Voraussetzung war, dass die Umrüstung wirtschaftlich sinnvoll war (günstiger als eine Neuanschaffung oder mangels Neufahrzeug-Option) und anerkannte Qualitätsstandards erfüllt wurden (das Verkehrsministerium empfahl die Einhaltung definierter Mindeststandards für Umrüstungen).

Neben den Fahrzeugen selbst wurde auch die Infrastruktur zur Betriebsaufnahme der E-Busse gefördert. Dazu zählen insbesondere Ladeeinrichtungen auf dem Betriebshof (z.B. Depot-Schnelllader) sowie erforderliche Werkstatt-Upgrades (z.B. Hochvoltausrüstung für die Wartung). Öffentlich nicht zugängliche Ladeinfrastruktur war förderfähig, da sie direkt dem Betrieb der Busflotte diente.

Tipp: Die benötigten Ladepunkte und Umbauten waren in der Projektskizze realistisch zu dimensionieren und zu begründen (Anzahl der Busse, Ladeleistung, Depotlayout etc.), um im Wettbewerbsverfahren zu punkten.

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Wie hoch war die Förderung?

Im Aufruf 2026 übernahm der Bund bis zu 70 % der Investitions-Mehrausgaben eines E-Busses im Vergleich zu einem Dieselbus gleicher Größe/Ausstattung, sonst 55 %. Diese Förderquoten galten für batterieelektrische Busse und lagen im EU-beihilferechtlich zulässigen Rahmen für klimafreundliche Antriebe.

Für Umrüstungen war die Preisdifferenz zum Diesel-Antriebsstrang nicht relevant. Gefördert wurden im Aufruf 2026 bis zu 70 % der Mehrkosten, sonst 55 %; der Aufruf endete am 21. Juli 2026. Gerade bei Minibussen konnten so wirtschaftlich attraktive Lösungen entstehen. Preise nennen wir hier bewusst nicht: jedes Projekt wird gemeinsam mit dem Kunden gerechnet, Maßstab ist die Total Cost of Ownership über den Lebenszyklus.

Die zugehörige Lade- und Werkstattinfrastruktur wurde mit pauschal 40 % der Ausgaben bezuschusst. So konnten z.B. Ladegeräte, Trafostationen oder Spezialwerkzeug beinahe zur Hälfte vom Bund finanziert werden.

Gut zu wissen: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhielten auf beide Quoten ggf. einen Bonus von +10 bis 20 %, sofern das Vorhaben sonst nicht durchführbar wäre. Ein kleines Unternehmen konnte so im Idealfall bis zu 60 % der Elektro-Mehrkosten gefördert bekommen. Ob dieser KMU-Bonus griff, war im Antrag zu begründen und mit der EU-Definition für KMU abzugleichen (siehe KMU-Checkliste im Antragspaket).

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Rechtliche Grundlagen:

Alle diese Bedingungen beruhten auf der Förderrichtlinie „Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr“ vom 07.09.2021, die bis Ende 2025 gültig war. Das Programm war technologieoffen formuliert, doch in diesem Artikel liegt der Fokus ausschließlich auf batterie-elektrischen Bussen (H2 und andere Treibstoffe werden hier nicht betrachtet).

Die Fördermittel stammten teils aus dem Klimafonds des Bundes und teils aus EU-Mitteln (NextGenerationEU Aufbau- und Resilienzfazilität, DARP), welche kofinanziert bereitgestellt wurden. Insgesamt standen für das Bus-Förderprogramm rund 1,2 Milliarden € zur Verfügung - genug, um tausende Fahrzeuge und die nötige Infrastruktur zu unterstützen. Nicht verbrauchte Mittel aus vorigen Aufrufen flossen in diese Runde ein, vorbehaltlich der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2025.

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Antragstellung: So lief der Weg zur Förderung

Skizzenverfahren in zwei Stufen

Die Antragstellungerfolgt zunächst nicht als vollständiger Antrag, sondern als Projektskizze. Bis 21. Juli 2026 mussten interessierte Unternehmen eine Skizze ihres Vorhabens online einreichen.

Diese Skizze umfasst alle wesentlichen Daten: geplante Zahl und Typen der E-Busse (bzw. Umrüstungen), Zeitplan der Beschaffung, geplante Ladeinfrastruktur, geschätzte Gesamtkosten sowie die erwartete CO₂-Einsparung und Elektrifizierungsquote der Flotte.

Wichtig: Pro Unternehmen sollte grundsätzlich nur eine Skizze eingereicht werden, welche das Gesamtvorhaben bündelt (Ausnahme: getrennte Skizzen, falls neben E-Bussen auch Gasbusse gefördert werden sollen, was wir hier jedoch nicht betrachten).

Aufgabenträger (Aufgabenkreise ÖPNV), die gerade Linienbündel ausschrieben, konnten im Übrigen ebenfalls Skizzen einreichen - die Förderung war nicht auf Verkehrsbetriebe beschränkt.

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Einreichungsportal:

Die Skizzeneinreichung läuft ausschließlich elektronisch über das Bundesportal „easy-Online“. Hierfür wählt man nach dem Login das entsprechende Förderprogramm aus und füllt ein Online-Formular aus.

Zusätzlich sind Anlagen hochzuladen, die der Projektträger vorgibt: eine Vorlage für die Vorhabenbeschreibung (DOCX-Dokument) sowie eine Excel-Kalkulation der förderfähigen Kosten. Beide Dokumente stellt der Projektträger Jülich (PtJ) bereit (Links am Ende des Beitrags). Man findet sie zusammen mit einer Checkliste auf der PtJ-Webseite zum Förderaufruf zum Download. Es empfiehlt sich, diese Checkliste Punkt für Punkt abzuarbeiten, um keine Angabe zu vergessen.

Tipp: Angebote von Herstellern (Preisschätzungen) für Busse und Ladegeräte müssen der Skizze noch nicht beiliegen - grobe Kostenansätze genügen zunächst, detaillierte Nachweise folgen erst im Vollantrag. Dennoch sollten die Zahlen realistisch und plausibel sein.

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TAN-Verfahren – komplett digital einreichen:

Ist die Skizze im Portal ausgefüllt und wurden alle Anlagen angehängt, kann man sie online abschicken. Eine Besonderheit von easy-Online ist das TAN-Verfahren zur rechtsgültigen Einreichung. Die zeichnungsberechtigte Person (z.B. Geschäftsführung oder Behördenleitung) bekommt dabei per E-Mail einen TAN-Codezugesendet, den sie im Portal eingibt, um die Einreichung digital zu unterschreiben. Dadurch entfällt der früher übliche Ausdruck mit händischer Unterschrift vollständig. Das Verfahren ist papierlos und beschleunigt.

Falls nicht der/die Unterzeichnungsberechtigte selbst den Antrag im Portal ausfüllt (sondern z.B. ein Sachbearbeiter oder externer Dienstleister), kann der TAN trotzdem genutzt werden: In dem Fall ist allerdings eine Vollmacht der unterschriftsberechtigten Person nötig, die als PDF mit hochgeladen wird. Intern war also frühzeitig zu klären, wer den TAN beantragt und einlöst, um Verzögerungen bei der Deadline zu vermeiden.

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Wettbewerbliches Auswahlverfahren:

Nach dem Stichtag wurden alle eingereichten Skizzen vom Projektträger und der NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, vom BMV beauftragt) fachlich geprüft. Die Förderung erfolgte nicht nach dem Windhund-Prinzip, sondern nach Qualitätskriterien im Vergleich aller Projekte.

Entscheidend sind insbesondere: das CO₂-Einsparpotenzial des Vorhabens (abhängig von Fahrleistung und Strommix), der Einsatzkontext (z.B. Stadtbus, Überland, Schülerverkehr - und ob der Betriebshof eventuell in einer Umweltzone liegt), sowie die Elektrifizierungsquote bzw. das Ambitionsniveau (wie groß der Anteil der E-Busse an der Gesamtflotte nach Umsetzung wäre).

Auch der beantragte Förderbedarf spielt eine Rolle. Projekte, die mit weniger Zuschuss pro Tonne CO₂ auskommen, könnten einen Vorteil haben.

Auf Basis dieser Kriterien wurde eine Prioritätenliste erstellt. In der Regel erhielten die am besten bewerteten Skizzen eine vorläufige Förderzusage und wurden aufgefordert, einen formellen Vollantrag auszuarbeiten. Die endgültigen Förderbescheide (Bewilligungen) konnten erst erteilt werden, wenn der jeweilige Bundeshaushalt beschlossen und in Kraft war (laut BMV im Herbst/Winter nach dem Aufruf).

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Vom Skizzen- zum Vollantrag:

Wurde Ihre Projektskizze positiv beschieden, war die erste Hürde genommen. Nun müssen Sie zeitnah (oft innerhalb weniger Wochen) den ausführlichen Antrag stellen. Dafür stellt PtJ Ihnen das sogenannte Skizzen-Projektblatt bereit. Dieses wird automatisch aus Ihrer Online-Skizze generiert, sobald Sie die Skizze final einreichen.

Im Vollantrag sind dann verbindliche Angebote für Busse und Infrastruktur vorzulegen und ggf. weitere Detailfragen zu klären. Beachten Sie, dass je Projektpartner ein separater Antrag nötig ist: Wenn z.B. ein Busbetrieb die Fahrzeuge beschafft, die Stadt aber die Ladeinfrastruktur baut, müssen in der Antragsphase zwei Zuwendungsanträge gestellt werden (in der Skizzenphase konnte das aber gemeinsam dargestellt werden). Der Projektträger wird hierzu genaue Hinweise geben.

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Nach der Bewilligung:

Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, können Sie Ihre Beschaffungen offiziell starten (vorher gilt ein Ausgabenvorbehalt). Die Projekte haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 2,5 Jahren ab Bewilligung, um die Fahrzeuge zu bestellen, zu liefern und in Betrieb zu nehmen.

Alle geförderten Busse müssen für eine gewisse Zweckbindungsfrist im Verkehr verbleiben (typisch sind mindestens 5 Jahre im Linienbetrieb, um die Förderung zu rechtfertigen - genaue Fristen stehen im Bescheid).

Nach Projektabschluss müssen Sie einen Verwendungsnachweis einreichen, bestehend aus einem zahlenmäßigen Nachweis (Kostenbelege, Rechnungen) und einem Sachbericht über die Umsetzung. Erst nach Prüfung dieses Nachweises wird die endgültige Höhe der Zuwendung festgesetzt und ein Schlussbescheid erteilt.

Planen Sie also etwas Ressourcen für die Abrechnung und Berichtlegung ein. Auch werden die geförderten Unternehmen gebeten, an einer Begleitforschung mitzuwirken - etwa indem sie Verbrauchsdaten und Betriebserfahrungen der E-Busse melden. Diese Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung des Programms ein.

HEERO Motors. Electric solutions for real-world, high-demand use cases.

HEERO Motors ist eine Marke der Eumova GmbH.

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© 2026 HEERO Motors. Alle Rechte vorbehalten

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