UN R155 und UN R156: Cybersicherheit und Software-Updates im Fahrzeug
Stand: 11. September 2026
Die UN-Regelung R155 verpflichtet Fahrzeughersteller zu einem zertifizierten Cybersicherheits-Managementsystem. Die UN-Regelung R156 verpflichtet zu einem Managementsystem für Software-Updates einschließlich Updates über die Luftschnittstelle. Beide Regelungen sind Voraussetzung für die Typgenehmigung in der Europäischen Union.
Fristen
Seit Juli 2022 gelten R155 und R156 für neue Typgenehmigungen in der EU. Seit Juli 2024 gelten sie für alle Neufahrzeuge, auch für Modelle, deren Typgenehmigung vor 2022 erteilt wurde und die weiterproduziert werden.
Was die Regelungen konkret verlangen
R155 verlangt ein dokumentiertes System zur Erkennung, Bewertung und Behandlung von Cyberrisiken über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus, einschließlich Lieferkette. R156 verlangt einen nachvollziehbaren Freigabeprozess für Software-Updates, die Absicherung der Update-Übertragung und die Dokumentation, welche Softwarestände auf welchen Fahrzeugen laufen. Ein Update über die Luftschnittstelle ohne dieses System ist nicht zulässig.
Warum das Aufbauhersteller betrifft
Eingriffe in Bordnetz und Fahrzeugkommunikation durch Aufbauten können die Typgenehmigung berühren. Ein Aufbauhersteller, der Sensoren, Steuergeräte oder Telematik an das Fahrzeugnetz anbindet, braucht dafür freigegebene Schnittstellen und eine Abstimmung mit dem Fahrzeughersteller.
Bezug zu HEERO Motors
Die neue Generation der Marke HEERO wird mit Cybersicherheits- und Software-Update-Management nach UN R155 und UN R156 ausgelegt. Aufbau-Telematik wird über ein definiertes Gateway angebunden.
Fragen und Antworten
Was ist UN R155?
Eine UN-Regelung, die ein zertifiziertes Cybersicherheits-Managementsystem als Voraussetzung für die Fahrzeug-Typgenehmigung verlangt.
Was ist UN R156?
Eine UN-Regelung zum Management von Software-Updates einschließlich Updates über die Luftschnittstelle.
Betrifft R155 auch meinen Aufbau?
Eingriffe in Bordnetz und Fahrzeugkommunikation können die Typgenehmigung berühren und müssen mit dem Fahrzeughersteller abgestimmt werden.
Weiterführend
Quellen und Stand
UNECE WP.29, Regelungen R155 und R156. Erstellt 11.09.2026. Aktualisiert 11.09.2026. Geprüft 11.09.2026.