Förderung Elektrobusse 2026 im Rückblick: Bis zu 70 % Bundesförderung für Busse mit alternativen Antrieben

Förderung Elektrobusse 2026 im Rückblick: Bis zu 70 % Bundesförderung für Busse mit alternativen Antrieben
Das Bundesministerium für Verkehr hatte 2026 einen Förderaufruf gestartet: Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Leasinggeber konnten Elektro-, Wasserstoff- und Biomethan-Busse mit bis zu 70 % der Investitionsmehrkosten bezuschussen lassen – inklusive Ladeinfrastruktur. Der Aufruf endete am 21. Juli 2026. Was sich geändert hatte, wer antragsberechtigt war und wie die Skizze aufzustellen war: alle Details im vollständigen Artikel.
Das Thema kurz und kompakt
Das BMV förderte bis Juli 2026 Busse mit alternativen Antrieben (Batterie, Brennstoffzelle) mit bis zu 70 % der Investitionsmehrausgaben.
Einreichungsfrist für die Projektskizze war der 21. Juli 2026 via „easy-Online" (Bundesförderportal); die Frist ist abgelaufen.
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Finanzierungsgeber.
Wer in neue Busflotten investiert, investiert in die ÖPNV-Infrastruktur von morgen. Der Förderaufruf 2026 des Bundesministeriums für Verkehr schloss die erste Förderrichtlinie (2021– 2025) nahtlos ab und setzte auf eine neue Grundlage nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Das hieß: höhere Rechtssicherheit, modernisierte Priorisierungskriterien und ein klarer Weg bis 2030. Der Aufruf lief vom 26. Mai bis zum 21. Juli 2026 und ist abgelaufen.
Dieser Artikel fasst alle wesentlichen Informationen des Online-Seminars vom 28. Mai 2026 (BMV, Projektträger Jülich, NOW GmbH) zusammen – kompakt, handlungsorientiert und als direkte Entscheidungsgrundlage für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger.
Status Quo: Wo steht Deutschland bei lokal emissionsfreien Bussen?
Stand April 2026 sind in Deutschland 86.741 Busse zugelassen. Davon sind 6.053 lokal emissionsfrei, das entspricht knapp 7 % des Gesamtbestands. Bei den Neuzulassungen sieht das Bild deutlich freundlicher aus: Im April 2026 lag der Anteil klimafreundlicher Busse bei rund 17 %, über die letzten zwölf Monate im Schnitt bei circa 23 %. Der Markt dreht sich, aber die Masse der Flotten läuft noch mit Diesel.
Das bisherige Förderprogramm hat erheblich dazu beigetragen: Insgesamt wurden 5.309 Busse mit alternativen Antrieben beantragt, davon 4.658 Batteriebussse (87,7 %), 629 Brennstoffzellenbusse (11,8 %) und 22 Biomethan-Busse (0,4 %). Dazu kommen über 2.000 geförderte Ladestationen sowie zwei Wasserstofftankstellen. 64 % der bewilligten Fahrzeuge wurden bereits bestellt, 43 % beschafft.
Die Richtung ist klar. Doch die Transformation der gesamten Busflotte in Deutschland braucht weiteren politischen Schub. 2026 lag er vor: mit einer Förderrichtlinie, neuen Spielregeln und einem Budget für mindestens 1.500 weitere Busse. Der Förderaufruf endete am 21. Juli 2026.
Das Förderprogramm des BMV 2026 – Eckdaten im Rückblick
Eckdaten | Förderaufruf BMV 2026 (abgelaufen) |
|---|---|
Programm | Förderrichtlinie alternative Antriebe von Bussen (BMV / NOW / PtJ) |
Laufzeit | Ab 2026 bis 2030 (neue Richtlinie nach AGVO) |
Förderquote Bus | Aufruf 2026: Aktivierungsprogramm bis zu 70 %, Skalierungsprogramm bis zu 55 % |
Förderquote Infrastruktur | Bis zu 40 % im Aufruf 2026 (nur Aktivierungsprogramm) |
Mindestvolumen | Mindestens 1.500 Busse |
Einreichungsfrist Skizze | Endete am 21. Juli 2026 (easy-Online) |
Max. Zuwendung | 12,5 Mio. € je Skizzeneinreicher |
Antragsportal | easy-Online (Förderportal des Bundes) |
Aktivierungsprogramm vs. Skalierungsprogramm: Welches Programm passt zu Ihnen?
Das Programm unterschied zwei Säulen, die sich an den Elektrifizierungsgrad der bestehenden Flotte richteten:
Programm | Förderquote Bus | Förderquote Infrastruktur |
|---|---|---|
Aktivierungsprogramm (K1–K3) | Bis zu 70 % | Bis zu 40 % |
Skalierungsprogramm (K4) | Bis zu 55 % | Nicht förderbar |
Aktivierungsprogramm (Fördersäule 1 & 3)
Für Verkehrsunternehmen, die erst am Anfang ihrer Elektrifizierung stehen, war das Aktivierungsprogramm der richtige Einstieg. Es richtete sich an Unternehmen, deren Fl otten in die Kategorien K1 bis K3 fielen:
• K1: Keine Elektrifizierung vorhanden, Umstellungsrate ≤ 30 %
• K2: Geringe Elektrifizierung, Umstellungsrate ≤ 30 %
• K3: Mittlere Elektrifizierung, Umstellungsrate ≤ 50 %
Im Aktivierungsprogramm wurden sowohl Busse (bis zu 70 % der Investitionsmehrausgaben) als auch die zugehörige Ladeinfrastruktur (bis zu 40 % der Investitionsvollkosten) gefördert. Wichtig: Infrastruktur konnte ausschließlich zusammen mit dem Fahrzeug beantragt werden, eine getrennte Infrastrukturförderung war nicht möglich.
Skalierungsprogramm (Fördersäule 2)
Wer bereits eine hohe Elektrifizierungsquote hatte (Kategorie K4), landete automatisch im Skalierungsprogramm. Dort lag die Förderquote bei bis zu 55 %, Infrastruktur wurde nicht bezuschusst. Der Fokus lag auf der weiteren Ausrollung bewiesener Technologie.
Für Reise- und Fernbusse sowie sonstige Verkehre (gemäß §§42a, 43, 44, 46, 48, 49 PBefG) galt ausschließlich das Aktivierungsprogramm über Fördersäule 3.
Was wurde gefördert und was nicht?
Gefördert wurden:
• Investitionsmehrausgaben bei Bussen mit alternativen Antrieben (Batteriebus, Brennstoffzellenbus, Biomethan-Bus, Oberleitungsbus) gegenüber dem Dieselreferenzbus
• Kauf von Lade- und Betankungsinfrastruktur inkl. Transformatoren, Ladegeräten, Kontaktsystemen, Batteriepufferspeichern, H2-Speichern, Rohrleitungen u. v. m.
• Software für Last-, Lade- und Betankungsmanagement
• Leitungen für Stromübertragung und Kommunikation (technologiebedingt)
• Lieferung, Installation, Bauplanungskosten im Zusammenhang mit der geförderten Infrastruktur
• Maximale Zuwendung: 12,5 Mio. € je Skizzeneinreicher (alle eingereichten Skizzen werden zusammengezählt)
Nicht gefördert wurden:
• Hersteller, Forschungsprojekte, Studien
• Busse, die nicht in Deutschland eingesetzt werden
• Bereits bestellte Busse oder bereits beschaffte Infrastruktur
• Personal und Schulung, Lizenz- und Mietmodelle (z. B. SaaS)
Zusätzliche Grundstücksflächen, Betriebshofmanagementsysteme
Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren Bussen, die im Aufruf 2026 förderfähig waren.
Rechenbeispiel: Wie hoch war die Förderung konkret?
Beispiel: 12-m-Solo-Batteriebus im Aktivierungsprogramm • Kosten Batteriebus: 525.000 € • Kosten Dieselreferenz: 280.000 € • Investitionsmehrausgaben: 245.000 € • Maximale Förderung (70 %): 171.500 € • Kosten nach Förderung: 353.500 € • Delta zum Dieselbus nach Förderung: 73.500 €
Gefördert wurde die Differenz zwischen dem Batteriebus und dem vergleichbaren Dieselbus (Basisversion, keine Sonderausstattung). Der Zuschuss betrug bis zu 70 % dieser Mehrausgaben. Nach der Förderung war ein 12-m-Solo-Batteriebus damit gut 73.000 € teurer als ein vergleichbarer Diesel – dieser Abstand schrumpft weiter, wenn man Betriebskosten und CO₂-Einsparpotenziale einrechnet.
Bei der Infrastruktur wurde die Förderquote von 40 % auf die Investitionsvollkosten (nicht nur Mehrausgaben) angerechnet. Infrastrukturgegenstände mussten direkt im Zusammenhang mit der Einführung der Technologie stehen.
Der Förderprozess Schritt für Schritt
Antragsberechtigt waren grundsätzlich:
• Öffentliche und private Verkehrsunternehmen
• Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs
• Finanzierungsgeber (z. B. Leasinggeber)
Es mussten getrennte Skizzen für unterschiedliche Antriebsarten (Batterie- vs. Brennstoffzellenbuss) und unterschiedliche Einsatzkontexte (ÖPNV, Reise- und Fernverkehr, sonstige Verkehre) eingereicht werden. Mehrere Skizzen eines Einreichers wurden für die Maximalgrenze von 12,5 Mio. € zusammengezählt.
Schritt 1: Skizze einreichen – Frist endete am 21. Juli 2026
Die Projektskizze wurde elektronisch über das Bundesförderportal „easy-Online“ eingereicht. Zusätzlich war die Excel-Tabelle zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben als PDF zusammen mit der Skizze hochzuladen und als Excel-Datei (mit easy-Online-Kennung) an ptj-evi-busse@fz-juelich.de zu schicken.
• Unterlagen vorab stets neu von der Projektträger-Website herunterladen
• Bei Reise-/Fernbussen: Dieselreferenzpreise bereits in der Skizze mit Angeboten belegen
• Bei ÖPNV-Bussen: Angebotsbelege erst beim Antrag erforderlich
Schritt 2: Priorisierung durch PtJ
Der Projektträger Jülich (PtJ) prüfte und priorisierte alle eingegangenen Skizzen anhand der Kategorien K1–K4, des Umweltnutzens, der Fördereffizienz sowie des Umsetzungskonzepts und der Perspektive.
Schritt 3: Einladung zum Antrag (ab Mitte August 2026)
Priorisierte Einreicher erhielten eine Einladung zum formalen Förderantrag per E-Mail (Adresse aus der Skizze). Der Antragszeitraum betrug 8 Wochen ab ca. Mitte August 2026. Bei Antragstellung musste die Gesamtfinanzierung gesichert sein.
Schritt 4: Bewilligung und Umsetzung
Nach Bewilligung startete die Vorhabenlaufzeit von maximal 3 Jahren. Innerhalb dieser Zeit galten folgende Fristen:
• Busse: Ausschreibung innerhalb von 6 Monaten, Bestellung innerhalb von 12 Monaten
• Infrastruktur: Baubeginn innerhalb von 12 Monaten
Wichtige Verpflichtungen: Geförderte Unternehmen mussten Stamm- und Betriebsdaten der Fahrzeuge und Infrastruktur bereitstellen, PtJ und NOW bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen einbinden (mindestens 8 Wochen im Voraus) sowie Logo-Platzierungen auf den geförderten Gegenständen ermöglichen.
Das eBusTool: Digitale Planung vor dem Antrag
Für die Vorbereitung empfiehlt sich das kostenlose eBusTool der NOW GmbH. Es bietet:
• Grundwissen zu Elektrobussen und Antriebsformen
• Kostenvergleichsrechner für verschiedene Antriebsvarianten
• Analyse von Betriebsabläufen und Klimaauswirkungen
• Fahrzeugdatenbank mit aktuellen Modellen (Batterie, Brennstoffzelle, Oberleitungsbus)
Das eBusTool ist kostenlos zugänglich.
Wann war die Einreichungsfrist für die Projektskizze?
Die Skizze musste bis zum 21. Juli 2026 elektronisch über das Förderportal „easy-Online“ eingereicht werden.
Welche Antriebstechnologien wurden gefördert?
Gefördert wurden Busse mit Batterieantrieb, Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff), Oberleitungsantrieb sowie Biomethan. Das Programm war technologieoffen ausgestaltet.
Wie hoch war die maximale Förderung pro Skizzeneinreicher?
Pro Antragsteller sind maximal 12,5 Millionen Euro Zuwendung möglich. Mehrere Skizzen desselben Einreichers werden zusammengezählt.
Konnte auch nur Infrastruktur gefördert werden?
Nein. Infrastruktur war nur zusammen mit dem Fahrzeug förderfähig und ausschließlich im Aktivierungsprogramm vorgesehen. Im Skalierungsprogramm wurde keine Infrastruktur gefördert.
Ich habe bereits Busse bestellt – kann ich trotzdem einen Antrag stellen?
Nein. Bereits bestellte Busse oder beschaffte Infrastruktur waren grundsätzlich nicht förderfähig. Der Antrag musste vor der Bestellung gestellt werden.
Wie wurde mein Unternehmen einem Förderprogramm (Aktivierung vs. Skalierung) zugeordnet?
Die Zuordnung erfolgte über den Elektrifizierungsgrad der Fl otte und die Umstellungsrate. Unternehmen mit weniger als 30 % elektrifizierter Fl otte fielen in der Regel ins Aktivierungsprogramm (höhere Förderquote). Unternehmen mit bereits hoher Elektrifizierung (Kategorie K4) wurden dem Skalierungsprogramm zugeordnet.
Weitere nützliche Links
Das Bundesministerium für Verkehr förderte mit dem Aufruf 2026 die Anschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben sowie den Ausbau der dafür notwendigen Lade- und Tankinfrastruktur.
Das Förderportal easy-Online ermöglicht die digitale Einreichung von Förderanträgen und Projektskizzen des Bundes.
Die NOW GmbH – Nationales Zentrum für Ladeinfrastruktur koordiniert Förderprogramme und Initiativen zur Elektromobilität in Deutschland.
Das eBusTool der NOW GmbH unterstützt Verkehrsunternehmen bei der wirtschaftlichen Bewertung der Elektrifizierung von Busflotten.
Der Projektträger Jülich (PtJ) begleitet als Förderorganisation die Umsetzung von Bundesförderprogrammen im Bereich Energie und Mobilität.
Der ElektromobilitätsMONITOR der NOW GmbH liefert aktuelle Zulassungsstatistiken und Marktdaten zur Elektromobilität in Deutschland.


