Förderung Elektrobusse 2026: Bis zu 70 % Bundesförderung für Busse mit alternativen Antrieben

Gelber Mittelniederflur-Minibus von der Marke HEERO Motors

Förderung Elektrobusse 2026: Bis zu 70 % Bundesförderung für Busse mit alternativen Antrieben

7

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Wirtschaftlichkeits-Profi Jan Schreiter HEERO Motors

Jan Schreiter

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Das Bundesministerium für Verkehr hat einen neuen Förderaufruf gestartet: Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Leasinggeber können jetzt Elektro-, Wasserstoff- und Biomethan-Busse mit bis zu 70 % der Investitionsmehrkosten bezuschussen lassen – inklusive Ladeinfrastruktur. Was sich geändert hat, wer antragsberechtigt ist und wie Sie Ihre Skizze optimal aufstellen: alle Details im vollständigen Artikel.

Das Thema kurz und kompakt

Das BMV fördert ab 2026 Busse mit alternativen Antrieben (Batterie, Brennstoffzelle) mit bis zu 70 % der Investitionsmehrausgaben.

Einreichungsfrist für die Projektskizze: 21. Juli 2026 via „easy-Online" (Bundesförderportal).

Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und Finanzierungsgeber.

Wer heute in neue Busflotten investiert, investiert in die ÖPNV-Infrastruktur von morgen und hat dafür gerade so günstige Konditionen wie noch nie. Der aktuelle Förderaufruf des Bundesministeriums für Verkehr schließt die erste Förderrichtlinie (2021– 2025) nahtlos ab und setzt auf eine neue Grundlage nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Das heißt: höhere Rechtssicherheit, modernisierte Priorisierungskriterien und ein klarer Weg bis 2030.

Dieser Artikel fasst alle wesentlichen Informationen des Online-Seminars vom 28. Mai 2026 (BMV, Projektträger Jülich, NOW GmbH) zusammen – kompakt, handlungsorientiert und als direkte Entscheidungsgrundlage für Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger.

Status Quo: Wo steht Deutschland bei emissionsfreien Bussen?

Stand April 2026 sind in Deutschland 86.741 Busse zugelassen. Davon sind 6.053 emissionsfrei, das entspricht knapp 7 % des Gesamtbestands. Bei den Neuzulassungen sieht das Bild deutlich freundlicher aus: Im April 2026 lag der Anteil klimafreundlicher Busse bei rund 17 %, über die letzten zwölf Monate im Schnitt bei circa 23 %. Der Markt dreht sich, aber die Masse der Flotten läuft noch mit Diesel.

Das bisherige Förderprogramm hat erheblich dazu beigetragen: Insgesamt wurden 5.309 Busse mit alternativen Antrieben beantragt, davon 4.658 Batteriebussse (87,7 %), 629 Brennstoffzellenbusse (11,8 %) und 22 Biomethan-Busse (0,4 %). Dazu kommen über 2.000 geförderte Ladestationen sowie zwei Wasserstofftankstellen. 64 % der bewilligten Fahrzeuge wurden bereits bestellt, 43 % beschafft.

Die Richtung ist klar. Doch die Transformation der gesamten Busflotte in Deutschland braucht weiteren politischen Schub und der liegt jetzt vor: mit einer neuen Förderrichtlinie, neuen Spielregeln und ausreichend Budget für mindestens 1.500 weitere Busse.

Das neue Förderprogramm des BMV – Eckdaten im Überblick

Eckdaten

Neuer Förderaufruf BMV (2026)

Programm

Förderrichtlinie alternative Antriebe von Bussen (BMV / NOW / PtJ)

Laufzeit

Ab 2026 bis 2030 (neue Richtlinie nach AGVO)

Förderquote Bus

Aktivierungsprogramm: bis zu 70 % | Skalierungsprogramm: bis zu 55 %

Förderquote Infrastruktur

Bis zu 40 % (nur Aktivierungsprogramm)

Mindestvolumen

Mindestens 1.500 Busse

Einreichungsfrist Skizze

21. Juli 2026 via easy-Online

Max. Zuwendung

12,5 Mio. € je Skizzeneinreicher

Antragsportal

easy-Online (Förderportal des Bundes)

Aktivierungsprogramm vs. Skalierungsprogramm: Welches Programm passt zu Ihnen?

Das Programm unterscheidet zwei Säulen, die sich an den Elektrifizierungsgrad der bestehenden Flotte richten:

Programm

Förderquote Bus

Förderquote Infrastruktur

Aktivierungsprogramm (K1–K3)

Bis zu 70 %

Bis zu 40 %

Skalierungsprogramm (K4)

Bis zu 55 %

Nicht förderbar

Aktivierungsprogramm (Fördersäule 1 & 3)

Für Verkehrsunternehmen, die erst am Anfang ihrer Elektrifizierung stehen, ist das Aktivierungsprogramm der richtige Einstieg. Es richtet sich an Unternehmen, deren Fl otten in die Kategorien K1 bis K3 fallen:

•        K1: Keine Elektrifizierung vorhanden, Umstellungsrate ≤ 30 %

•        K2: Geringe Elektrifizierung, Umstellungsrate ≤ 30 %

•        K3: Mittlere Elektrifizierung, Umstellungsrate ≤ 50 %

Im Aktivierungsprogramm werden sowohl Busse (bis zu 70 % der Investitionsmehrausgaben) als auch die zugehörige Ladeinfrastruktur (bis zu 40 % der Investitionsvollkosten) gefördert. Wichtig: Infrastruktur kann ausschließlich zusammen mit dem Fahrzeug beantragt werden, eine getrennte Infrastrukturförderung ist nicht möglich.

Skalierungsprogramm (Fördersäule 2)

Wer bereits eine hohe Elektrifizierungsquote hat (Kategorie K4), landet automatisch im Skalierungsprogramm. Hier liegt die Förderquote bei bis zu 55 %, Infrastruktur wird nicht bezuschusst. Der Fokus liegt auf der weiteren Ausrollung bewiesener Technologie.

Für Reise- und Fernbusse sowie sonstige Verkehre (gemäß §§42a, 43, 44, 46, 48, 49 PBefG) gilt ausschließlich das Aktivierungsprogramm über Fördersäule 3.


Was wird gefördert und was nicht?

Gefördert werden:

•        Investitionsmehrausgaben bei Bussen mit alternativen Antrieben (Batteriebus, Brennstoffzellenbus, Biomethan-Bus, Oberleitungsbus) gegenüber dem Dieselreferenzbus

•        Kauf von Lade- und Betankungsinfrastruktur inkl. Transformatoren, Ladegeräten, Kontaktsystemen, Batteriepufferspeichern, H2-Speichern, Rohrleitungen u. v. m.

•        Software für Last-, Lade- und Betankungsmanagement

•        Leitungen für Stromübertragung und Kommunikation (technologiebedingt)

•        Lieferung, Installation, Bauplanungskosten im Zusammenhang mit der geförderten Infrastruktur

•        Maximale Zuwendung: 12,5 Mio. € je Skizzeneinreicher (alle eingereichten Skizzen werden zusammengezählt)

 

Nicht gefördert werden:

•        Hersteller, Forschungsprojekte, Studien

•        Busse, die nicht in Deutschland eingesetzt werden

•        Bereits bestellte Busse oder bereits beschaffte Infrastruktur

•        Personal und Schulung, Lizenz- und Mietmodelle (z. B. SaaS)

  • Zusätzliche Grundstücksflächen, Betriebshofmanagementsysteme

Hier finden Sie weitere Informationen zu unseren förderfähigen Bussen.

Rechenbeispiel: Wie hoch ist die Förderung konkret?


Beispiel: 12-m-Solo-Batteriebus im Aktivierungsprogramm •  Kosten Batteriebus: 525.000 € •  Kosten Dieselreferenz: 280.000 € •  Investitionsmehrausgaben: 245.000 € •  Maximale Förderung (70 %): 171.500 € •  Kosten nach Förderung: 353.500 € •  Delta zum Dieselbus nach Förderung: 73.500 €

 

Gefördert wird die Differenz zwischen dem Batteriebus und dem vergleichbaren Dieselbus (Basisversion, keine Sonderausstattung). Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % dieser Mehrausgaben. Nach der Förderung ist ein 12-m-Solo-Batteriebus damit gut 73.000 € teurer als ein vergleichbarer Diesel – dieser Abstand schrumpft weiter, wenn man Betriebskosten und CO₂-Einsparpotenziale einrechnet.

Bei der Infrastruktur wird die Förderquote von 40 % auf die Investitionsvollkosten (nicht nur Mehrausgaben) angerechnet. Infrastrukturgegenstände müssen direkt im Zusammenhang mit der Einführung der Technologie stehen.

Der Förderprozess Schritt für Schritt

Antragsberechtigt sind grundsätzlich:

•        Öffentliche und private Verkehrsunternehmen

•        Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs

•        Finanzierungsgeber (z. B. Leasinggeber)

 

Es müssen getrennte Skizzen für unterschiedliche Antriebsarten (Batterie- vs. Brennstoffzellenbuss) und unterschiedliche Einsatzkontexte (ÖPNV, Reise- und Fernverkehr, sonstige Verkehre) eingereicht werden. Mehrere Skizzen eines Einreichers werden für die Maximalgrenze von 12,5 Mio. € zusammengezählt.

Schritt 1: Skizze einreichen bis 21. Juli 2026

Die Projektskizze wird elektronisch über das Bundesförderportal „easy-Online“ eingereicht. Zusätzlich ist die Excel-Tabelle zur Ermittlung der förderfähigen Ausgaben als PDF zusammen mit der Skizze hochzuladen und als Excel-Datei (mit easy-Online-Kennung) an ptj-evi-busse@fz-juelich.de zu schicken.

•        Unterlagen vorab stets neu von der Projektträger-Website herunterladen

•        Bei Reise-/Fernbussen: Dieselreferenzpreise bereits in der Skizze mit Angeboten belegen

•        Bei ÖPNV-Bussen: Angebotsbelege erst beim Antrag erforderlich

Schritt 2: Priorisierung durch PtJ

Der Projektträger Jülich (PtJ) prüft und priorisiert alle eingegangenen Skizzen anhand der Kategorien K1–K4, des Umweltnutzens, der Fördereffizienz sowie des Umsetzungskonzepts und der Perspektive.

Schritt 3: Einladung zum Antrag (ab Mitte August)

Priorisierte Einreicher erhalten eine Einladung zum formalen Förderantrag per E-Mail (Adresse aus der Skizze). Der Antragszeitraum beträgt 8 Wochen ab ca. Mitte August. Bei Antragstellung muss die Gesamtfinanzierung gesichert sein.

Schritt 4: Bewilligung und Umsetzung

Nach Bewilligung startet die Vorhabenlaufzeit von maximal 3 Jahren. Innerhalb dieser Zeit gelten folgende Fristen:

•        Busse: Ausschreibung innerhalb von 6 Monaten, Bestellung innerhalb von 12 Monaten

•        Infrastruktur: Baubeginn innerhalb von 12 Monaten


Wichtige Verpflichtungen: Geförderte Unternehmen müssen Stamm- und Betriebsdaten der Fahrzeuge und Infrastruktur bereitstellen, PtJ und NOW bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen einbinden (mindestens 8 Wochen im Voraus) sowie Logo-Platzierungen auf den geförderten Gegenständen ermöglichen.


Das eBusTool: Digital planen, bevor Sie beantragen

Für die Vorbereitung empfiehlt sich das kostenlose eBusTool der NOW GmbH. Es bietet:

•        Grundwissen zu Elektrobussen und Antriebsformen

•        Kostenvergleichsrechner für verschiedene Antriebsvarianten

•        Analyse von Betriebsabläufen und Klimaauswirkungen

•        Fahrzeugdatenbank mit aktuellen Modellen (Batterie, Brennstoffzelle, Oberleitungsbus)

 

Das eBusTool ist kostenlos zugänglich.

Wann ist die Einreichungsfrist für die Projektskizze?

Die Skizze muss bis zum 21. Juli 2026 elektronisch über das Förderportal „easy-Online“ eingereicht werden.

Welche Antriebstechnologien werden gefördert?

Gefördert werden Busse mit Batterieantrieb, Brennstoffzellenantrieb (Wasserstoff), Oberleitungsantrieb sowie Biomethan. Das Programm ist technologieoffen ausgestaltet.

Wie hoch ist die maximale Förderung pro Skizzeneinreicher?

Pro Antragsteller sind maximal 12,5 Millionen Euro Zuwendung möglich. Mehrere Skizzen desselben Einreichers werden zusammengezählt.

Kann ich auch nur Infrastruktur fördern lassen?

Nein. Infrastruktur ist nur zusammen mit dem Fahrzeug förderfähig und ausschließlich im Aktivierungsprogramm vorgesehen. Im Skalierungsprogramm wird keine Infrastruktur gefördert.

Ich habe bereits Busse bestellt – kann ich trotzdem einen Antrag stellen?

Nein. Bereits bestellte Busse oder beschaffte Infrastruktur sind grundsätzlich nicht förderfähig. Der Antrag muss vor der Bestellung gestellt werden.

Wie wird mein Unternehmen einem Förderprogramm (Aktivierung vs. Skalierung) zugeordnet?

Die Zuordnung erfolgt über den aktuellen Elektrifizierungsgrad der Fl otte und die Umstellungsrate. Unternehmen mit weniger als 30 % elektrifizierter Fl otte fallen in der Regel ins Aktivierungsprogramm (höhere Förderquote). Unternehmen mit bereits hoher Elektrifizierung (Kategorie K4) werden dem Skalierungsprogramm zugeordnet.