
THG-Quote für Ihre umgerüstete Elektro-Flotte sichern: Ein 4-Schritte-Plan
Ihre Flotte fährt bereits elektrisch? Die THG-Quote kann eine jährliche Prämie für Ihre CO₂-Einsparungen bringen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die THG-Quote für Ihre umgerüstete Elektro-Flotte geltend machen. Welche Förderprogramme derzeit offen sind, klären wir im Einzelfall.
Themen auf dieser Seite
Das Thema kurz und kompakt
Sie können für jedes umgerüstete, rein elektrische Nutzfahrzeug jährlich eine THG-Prämie beantragen, was die Betriebskosten senkt.
Die Frist für die Beantragung der 80-%-Förderung für die Umrüstung ist abgelaufen; die KsNI lief bis 2024.
Ein spezialisierter Dienstleister übernimmt den gesamten Prozess der THG-Beantragung beim Umweltbundesamt für Ihre Flotte.
Steigende Dieselpreise, strenge Klimavorgaben und hoher Bürokratieaufwand belasten Ihre Flottenbilanz. Die Umrüstung auf E-Antrieb ist der erste Schritt, doch das Potenzial ist größer. Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) wandeln Sie Ihre CO₂-Einsparungen in eine wiederkehrende Einnahmequelle um. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen die vier zentralen Schritte, um die Prämie für Ihre umgerüstete Flotte zu beanspruchen. Ergänzend gilt: Die KsNI-Förderrichtlinie des BMDV mit bis zu 80 % Zuschuss für die Umrüstung lief bis 2024, neue Förderaufrufe sind nicht vorgesehen.
Ihre 4-Punkte-Checkliste zur THG-Prämie
Der Prozess zur Beantragung der THG-Prämie ist unkompliziert, wenn er strukturiert erfolgt. Für Flottenmanager bedeutet dies eine planbare, zusätzliche Einnahmequelle mit minimalem Aufwand. Befolgen Sie diese vier Schritte, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Fahrzeugbestand analysieren: Prüfen Sie, welche Fahrzeuge Ihrer Flotte berechtigt sind. Dies umfasst alle rein batterieelektrischen Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2, N3 und Busse der Klasse M3, inklusive aller durch eine Diesel-to-Electric-Umrüstung (DTE) elektrifizierten Bestandsfahrzeuge.
Unterlagen digitalisieren: Für jedes einzelne Fahrzeug wird eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt. Halten Sie diese Scans oder Fotos für einen schnellen Upload bereit.
Dienstleister beauftragen: Sie müssen den Antrag nicht selbst beim Umweltbundesamt (UBA) stellen. Ein spezialisierter Dienstleister bündelt die Anträge Ihrer gesamten Flotte und übernimmt die komplette Abwicklung, von der Zertifizierung bis zur Vermarktung.
Fristen beachten und Prämie erhalten: Der Dienstleister muss die Anträge jeweils bis zum 15. November des Jahres beim UBA einreichen. Nach erfolgreicher Prüfung, die bis zu 16 Wochen dauern kann, wird die Prämie direkt an Sie ausgezahlt.
Diese jährliche Prämie verbessert direkt die Gesamtkosten Ihrer Flotte und beschleunigt die Amortisation Ihrer Investition.
Regulatorische Treiber: Warum weiterhin Handlungsbedarf besteht
Zwei wesentliche Regelungen prägen die Ausgangslage für Flottenbetreiber. Die Kombination aus zurückliegender Förderung und geltenden gesetzlichen Vorgaben macht die Elektrifizierung unumgänglich und wirtschaftlich attraktiv. Das Verständnis dieser Rahmenbedingungen ist der Schlüssel zur Maximierung Ihrer Vorteile.
BMDV-Förderung: 80 Prozent Zuschuss bis 2024
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützte die Transformation aktiv. Über die KsNI-Richtlinie wurden bis zu 80 % der Investitionsmehrausgaben für die Anschaffung oder Umrüstung von E-Nutzfahrzeugen gefördert. Ebenso wurden 40 % der Kosten für den Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur bezuschusst. Der entscheidende Punkt heute: Die Richtlinie lief bis 2024, neue Förderaufrufe sind nicht vorgesehen. Eine schnelle Amortisationsrechnung zeigt das enorme Potenzial.
Clean Vehicles Directive: Gesetzlicher Zwang für öffentliche Flotten
Die Clean Vehicles Directive (CVD), in Deutschland durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz (SaubFahrzeugBeschG) umgesetzt, verpflichtet öffentliche Auftraggeber zu festen Quoten. Bis 2025 mussten beispielsweise 10 % der beschafften schweren Nutzfahrzeuge und 45 % der Busse emissionsarm sein. Dies erzeugt einen erheblichen Druck auf Kommunen und ihre Dienstleister, was die Umrüstung zur strategischen Notwendigkeit macht.
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit durch Umrüstung
Die Entscheidung für eine Elektrifizierung muss wirtschaftlich und emissionsseitig fundiert sein. Die Umrüstung bestehender Dieselfahrzeuge bietet hier klare Vorteile gegenüber dem Neukauf und ist ein zentraler Baustein der Kreislaufwirtschaft. Sie schont nicht nur Budgets, sondern auch wertvolle Ressourcen.
Total Cost of Ownership (TCO) optimieren
Die Total Cost of Ownership (TCO) umfassen alle Kosten über die Lebensdauer eines Fahrzeugs, nicht nur den Kaufpreis. Eine Diesel-to-Electric-Umrüstung (DTE) senkt die TCO signifikant. Geringere Wartungs- und Energiekosten kompensieren die anfängliche Investition, die bis 2024 durch die 80-%-Förderung zusätzlich reduziert wurde. Die jährliche THG-Prämie wirkt sich als direkte Zusatzeinnahme positiv auf die TCO-Bilanz aus. So wird die nachhaltige Flottenmodernisierung auch wirtschaftlich messbar.
HEERO-Technik: Leistung, die überzeugt
Unsere umgerüsteten Fahrzeuge basieren auf bewährter Technik und liefern im Arbeitsalltag verlässlich ab. Die Spezifikationen sprechen für sich:
Reichweiten: Bis zu 500 km im eTransporter und bis zu 425 km im DTE-Sprinter ermöglichen volle Einsatzfähigkeit.
Batteriekapazität: Alle Modelle nutzen eine 110 kWh (brutto) Batterie, was 96 kWh nutzbare Energie bedeutet.
Schnellladeleistung: Mit bis zu 135 kW DC-Ladeleistung (beim Mittelniederflur-Bus sogar 165 kW) sind die Fahrzeuge in rund 40 Minuten wieder bei 80 % Kapazität.
Diese Leistungsdaten belegen, dass ein Umbau keine Kompromisse bei der Praxistauglichkeit bedeutet.
Mini-Case: Ein kommunaler Fuhrpark rechnet nach
Ein städtischer Bauhof betreibt eine Flotte von 15 Mercedes-Benz Sprintern mit teuren Spezialaufbauten. Ein Neukauf der E-Fahrzeuge inklusive neuer Aufbauten würde über 1,5 Millionen Euro kosten. Stattdessen entscheidet sich der Fuhrparkleiter für die DTE-Umrüstung durch HEERO.
Die Investition wird dank der BMDV-Richtlinie um 80 % reduziert. Zusätzlich macht der Flottenmanager die THG-Quote für alle 15 umgerüsteten E-Nutzfahrzeuge (Klasse N1) geltend. Bei einer Prämie von beispielsweise 105 Euro pro Fahrzeug ergibt sich eine jährliche Zusatzeinnahme von 1.575 Euro. Diese Einnahme ist wiederkehrend und reduziert die Betriebskosten jedes Jahr aufs Neue. Die Investition in die Umrüstung wird so zu einem doppelten Gewinn.
Ihr Vorteil mit HEERO: Partnerschaft für eine profitable Zukunft
Die Elektrifizierung Ihrer Flotte ist mehr als eine Maßnahme zur Emissionsminderung – sie ist eine wirtschaftlich kluge Entscheidung. Die bis 2024 geltende 80-%-Umrüstförderung und die jährliche THG-Prämie bilden die Basis für eine nachhaltige und profitable Kalkulation Ihres Fuhrparks. HEERO steht Ihnen als innovativer Partner zur Seite, der die technische Exzellenz der Umrüstung mit einer klaren Strategie zur Kostensenkung verbindet. Wir sichern nicht nur Ihre teuren Spezialaufbauten, sondern auch Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
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Weitere nützliche Links
Das Bundesumweltministerium bietet Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Treibhausgasminderungsquote.
Das Bundesumweltministerium stellt einen Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote bereit.
Das Umweltbundesamt informiert über den Vollzug der 38. BImSchV und die Anrechnung von Strom für Elektromobilität.
Das Umweltbundesamt gibt Hinweise zur Einreichung von Anträgen für die THG-Quote.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bietet Informationen zum Thema Nutzfahrzeuge.
Das Bundesministerium für Verkehr informiert über Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben und Klimaschutz im Verkehr.
Das Umweltbundesamt bietet eine Analyse der Umweltbilanz von Kraftfahrzeugen.
Die Deutsche Energie-Agentur (dena) beleuchtet den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw, Herausforderungen und Lösungsansätze.



